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Wirtschaft
25 Juli 2016, 11:47

Ministerrat beschließt neue ÖPP-Verordnung

MINSK, 25. Juli (BelTA) – Der Ministerrat der Republik Belarus hat am 6. Juli eine neue Verordnung über die Vorbereitung, Behandlung und Bewertung von Projekten der Öffentlich-Privaten Partnerschaft beschlossen (Beschluss Nr. 532).

Laut der Verordnung besteht die Projektvorbereitung durch staatliche oder private Initiatoren aus zwei Etappen: Erarbeitung eines ÖPP-Projektentwurfs, das allen Anforderungen des Wirtschaftsministeriums entspricht; Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation (technisch-wirtschaftliche Begründung, Projektpassport, Entwurf des ÖPP-Abkommens).

Die Erarbeitung des Konzepts erfolgt auf der Grundlage einer vorausgehenden Auswertung sozial-ökonomischer, technischer, finanzieller, ökologischer, rechtlicher und organisatorischer Aspekte des ÖPP-Projekts mit anschließender Begutachtung der Projekteffizienz.

Die Vorbereitung des Projekts durch den staatlichen Initiator wird selbstständig oder mit Hilfe von Beratern durchgeführt.

Staatlicher Partner kann sich bei der Suche nach einem Projekt, das er mit dem privaten Partner umsetzen will, von mehreren Kriterien leiten lassen. Das Projekt muss erstens Zielen und Aufgaben der Öffentlich-Privaten Partnerschaft entspricht. Der Staat kann dem privaten Partner ein Grundstück zur Verfügung stellen, auf dem ein Infrastrukturobjekt gebaut wird. Es kann die Möglichkeit bestehen, dass der private Partner ein öffentliches bzw. kommunales Infrastruktur- oder Immobilienobjekt zur unentgeltlichen Nutzung übernimmt und über alle Eigentumsrechte verfügt.

Einige öffentlich-private Partnerschaftsprojekte können aus dem öffentlichen Haushalt finanziert werden und werden daher in das entsprechende Staatsprogramm aufgenommen.

Die öffentliche Ausschreibung und Suche nach privaten Partnern genauso wie der Vertragsabschluss werden in der Verordnung bestimmt.

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