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04 November 2019, 12:58

74. UN-Vollversammlung: Rybakow kritisiert Arbeit des UN-Menschenrechtsrates

MINSK, 4. November (BelTA) – Der Ständige Vertreter der Republik Belarus bei den Vereinten Nationen, Walentin Rybakow, hat sich in der 74. Plenarsitzung der UN-Vollversammlung über den Bericht des UN-Menschenrechtsrates ausgesprochen und die Arbeit des UN-Menschenrechtsrates einer scharfen Kritik unterzogen, wie das Außenministerium berichtet.

„Im internationalen Rechtsschutz spielt der UN-Menschenrechtsrat eine wichtige Rolle“, stellte Rybakow fest. „Dieses Unterorgan der Generalversammlung hat die Aufgabe, den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte zu gewährleisten sowie das Potential der UN-Mitgliedsstaaten im Bereich Schutz und Förderung der Menschenrechte zu stärken.“ Rybakow plädierte für die Universelle Periodische Überprüfung als Instrument des UN-Menschenrechtsrates, das mit dem Ziel geschaffen wurde, regelmäßig zu überprüfen, ob und wie alle Staaten ohne Ausnahmen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen.

Der belarussische Diplomat kritisierte dennoch die Arbeit des UN-Menschenrechtsrates und wies auf eine Reihe notorischer Probleme hin, und zwar Politisierung und Doppelstandards, unsachliche Einschätzung der Menschenrechtssituation in verschiedenen Staaten, eine enorme Überbelastung der Diskussionen mit „Länderspezifik.“ Rybakow betonte, dass sich der UN-Menschenrechtsrat in ein repressives Organ verwandele und seine Tätigkeit nicht an die Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 richte. „Die Entwicklungsagenda 2030 enthält keinen Hinweis auf Legalisierung solcher Instrumente wie politischer Druck und Sanktionen“, sagte er. Der Diplomat trat gegen Ländermandate ein, die keinen Dialog zwischen den Staaten förderten.

Walentin Rybakow hat angesichts einer kritischen finanziellen Situation und der Notwendigkeit, UN-Ressourcen einzusparen, vorgeschlagen, die Tagesordnungen des Dritten Ausschusses der UN-Vollversammlung und des Menschenrechtsrates zu revidieren und auf duplizierende Resolutionen zu verzichten. Das werde die Effizienz des UN-Menschenrechtsrates verbessern, humane und finanzielle Ressourcen einsparen, sagte er.

Der UN-Menschenrechtsrat dürfe nicht mit zusätzlichen Richterfunktionen ausgestattet werden. Der Rat brauche Kooperationsmechanismen und Diskussionsplattformen für einen aktiven Erfahrungs- und Wissensaustausch über die besten menschenrechtlichen Praktiken, darunter im Kontext der Agenda für nachhaltige Entwicklung bis 2030.

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