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08 Januar 2018, 13:41

Belarus erarbeitet Konzept zur Rückkehr der Werte aus dem Ausland

MINSK, 8. Januar (BelTA) - Belarussische Experten erforschen ausländische Gesetzgebung bei der Ausarbeitung des Konzepts zur Rückkehr der kulturellen Werte aus dem Ausland. Das teilte die stellvertretende Vorsitzende der Ständigen Kommission der Repräsentantenkammer für internationale Angelegenheiten Olga Popko mit.

„Viele Länder, die in den Zweiten Weltkrieg hineingezogen wurden, haben ihre Konzepte entwickelt. Wir können uns auf die Arbeit unserer polnischen Kollegen stützen. Wir verstehen aber schon jetzt, dass wir uns an das Gesetz der Russischen Föderation anlehnen müssen“, betonte Olga Popko.

Sie machte darauf aufmerksam, dass die russischen Parlamentarier 1998 das Gesetz „Über kulturelle Werte, die durch den Zweiten Weltkrieg in die UdSSR gelangten und sich in der Russischen Föderation befinden“ verabschiedeten. „Russland versteht, dass es im Land Werte geben kann, die aus Belarus, der Ukraine, Estland, Litauen, Lettland und Moldawien ausgeführt wurden. Der Artikel 7 dieses Gesetzes garantiert die Rechte auf diese Werte bei der Annahme eines gleichen Gesetzes, das heißt, dass die Rechte der Russischen Föderation auf die Rückkehr ihrer eigenen Werte aus diesen Staaten gewährt werden. Belarus hat einstweilen keine Garantien eingegangen“, erläuterte die stellvertretende Vorsitzende der Kommission.

Olga Popko präzisierte, dass im Gesetz von 1998 bestimmte Bedingungen angeboten werden, nach deren Verwirklichung man etwas beanspruchen kann. „Meine gesetzgebende Initiative zielt darauf ab, diese Bedingungen einzuhalten. Danach können wir den Russen bestimmte Vorschläge machen“, erzählte sie.

Anfang 2017 ist in Belarus der Kulturkodex in Kraft getreten. Ein Artikel aus dem Kodex legt eine rechtsverbindliche Rückkehr der geschichtlichen und kulturellen Werte fest, die während der Militärkonflikte aus dem Land gebracht wurden. Die Art und Weise, wie dies erfolgen muss, wird aber nicht angegeben. „Mit diesem Dokument ist nichts zurückzuholen. Es gibt Experten im Schutz der kulturellen Werte und im Völkerrecht, die bei der Korrektur zum Kulturkodex helfen“.

Olga Popko fügte hinzu, dass die Anzahl der Exponate, die aus der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik während des Zweiten Weltkrieges ausgeführt wurden, nicht erfasst worden ist. Dies schafft große Probleme. „Leider wurden die Bestände 1941 schlecht beschrieben. Es gibt aber gut umschriebene Werte, deren Äußere wir gut kennen“, betonte die stellvertretende Vorsitzende der Kommission. Das ist zum Beispiel das Kreuz von Euphrosyne von Polozk. „Bevor es das Gesetz gibt, dürfen wir nicht sogar diesen Wert beanspruchen, der schon seit langem Symbol unseres Landes ist“, schlussfolgerte die Gesprächspartnerin.

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