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12 September 2018, 16:23

Belarus schlägt vor, Tätigkeit von KGRE mit SDGs zu vereinbaren

MINSK, 12. September (BelTA) - Belarus schlägt vor, die Tätigkeit des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu vereinbaren. Das erklärte der Vorsitzende des Rates der Republik, Michail Mjasnikowitsch, auf der Rundtischsitzung über kommunale Selbstverwaltung.

Der Rat der Republik führt die Rundtischsitzung zusammen mit dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates durch. Michail Mjasnikowitsch erinnerte, dass 193 UN-Mitgliedsstaaten am 25. September 2015 die neue Agenda für nachhaltige Entwicklung angenommen haben. Sie umfasst 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. „Es ist sinnvoll, die Tätigkeit des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu vereinbaren. Dabei muss man souveräne Rechte jeder Organisation und ihr selbstständiger Status beachten“, hob Michail Mjasnikowitsch hervor.

„Die Arbeit an den Zielen für nachhaltige Entwicklung zeitigt positive Ergebnisse. Dabei erreicht man eine Vereinheitlichung“, fügte der Parlamentssprecher hinzu.

Er unterstrich, dass Belarus trotz jahrhundertealter Geschichte die Erfahrungen anderer Staaten und Völker übernimmt. „Das ist doch keine Sünde, fremde Erfahrungen bei der Entwicklung der Zivilgesellschaft, sozialwirtschaftlichen Entwicklung zu übernehmen. Mit der Annahme des Gesetzes über kommunale Verwaltung und Selbstverwaltung 2010 hat das belarussische Parlament die Grundprinzipien der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung auf der legitimen Ebene verankert“, machte Michail Mjasnikowitsch aufmerksam.

Laut belarussischer Gesetzgebung kann nicht nur durch kommunale Räte, sondern auch durch territoriale Selbstverwaltungsbehörden gearbeitet werden. Man kann direkt an staatlichen und öffentlichen Angelegenheiten teilnehmen. „Das ist ein reales Entwicklungsprinzip der modernen Zivilgesellschaft mit Berücksichtigung gesamteuropäischer Prinzipien“, unterstrich der Sprecher.

Er wünschte dem Kongress Erfolge bei der Verwirklichung von Aufgaben u.a. bei der Zusammenarbeit mit den Staaten, die einstweilen keine Mitglieder des Europarates sind, aber sich um ein volles und sicheres Leben der Europäer bemühen.

Während des Seminars berät man über die Annäherung der belarussischen Gesetzgebung über kommunale Verwaltung und Selbstverwaltung, Bestimmungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung. Es geht auch um die Ausbildung und Weiterbildung des Personals für örtliche Behörden. Außerdem diskutieren die Experten über Perspektiven der Verbände der kommunalen Räte. Eine besondere Aufmerksamkeit wird der Stärkung der partnerschaftlichen Beziehungen als Instrument zur Entwicklung der Grenzterritorien geschenkt.

An der Veranstaltung nehmen Vertreter des Kongresses aus Frankreich, Italien, den Niederlanden, Griechenland, Rumänien teil. Die Delegation leitet die Präsidentin des Kongresses, Gudrun Mosler-Törnström.

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist ein beratendes Organ, das kommunale und regionale Körperschaften der europäischen Staaten vertritt. Der Kongress besteht aus der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Der Rat für die Zusammenarbeit zwischen örtlichen Selbstverwaltungsbehörden beim Rat der Republik der Nationalversammlung von Belarus besitzt Beobachterstatus im Kongress der Gemeinden und Regionen. Im Kongress sind 324 Vertreter von etwa 200 Tsd. regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates.

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