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10 Januar 2018, 16:21

Jermoschina erinnerte, dass Finanzmittel aus dem Ausland bei der Wahlkampagne ausgeschlossen sind

MINSK, 10. Januar (BelTA) - Die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission Lidia Jermoschina erinnerte in einem Programm des Belarussischen Rundfunks, dass finanzielle Hilfe aus dem Ausland bei den Lokalwahlen nicht zugelassen werden darf.

Lidia Jermoschina präzisierte, dass es um materielle Hilfe aus dem Ausland für die Nominierung von Kandidaten oder ihre Auswahl geht. „Somit werden gedruckte Werbeprospekte für Kandidaten oder Finanzmittel einer ausländischen Organisationen für die Bezahlung der Arbeit der Mitglieder der Initiativgruppe gemeint“, erläuterte sie.

Für die Wahlkampagne müssen die Kandidaten aus eigenen Wahlfonds aufkommen. Die Größe der Fonds für Kandidaten der Gebietsräte, des Rates der Stadt Minsk beläuft sich auf 30 Bezugsgrößen. Kandidaten zu anderen Räten werden etwa 10 Bezugsgrößen bereitgestellt. Der Fonds kann sich aus eigenen Mitteln des Kandidaten, freiwilligen Beiträgen der belarussischen und russischen Bürger bilden (falls sich diese ständig in Belarus aufhalten). Dabei darf die Beitragsgröße nicht 2 Bezugseinheiten übertreffen. Eine weitere Quelle stellen Beiträge der juristischen Personen (höchstens 5 Bezugsgrößen) dar.

Die Wahlkampagne beginnt sofort nach der Registrierung. Die Kandidaten dürfen dafür Medien einsetzen, Druckmaterialien herausgeben und verbreiten, Massenveranstaltungen nach offizieller Mitteilung (Versammlungen, Kundgebungen) durchführen, sich mit Wählern treffen. Wahlvertreter der Kandidaten dürfen ihnen dabei helfen.

Aus Staatsmitteln werden biographische Plakate herausgegeben.

Kandidaten dürfen ihnen zur Verfügung auf unentgeltlicher Grundlage gestellte Räume für Treffen mit Wählern nutzen.

Auf Wunsch dürfen die Teilnehmer der Wahlkampagne in Sozialnetzen für sich werben. Dies wird aber von der belarussischen Gesetzgebung nicht geregelt, sagte Lidia Jermoschina.

Sie erinnerte auch, dass die Bürger das Vorhandensein persönlicher Informationen auf Wählerlisten im Voraus kontrollieren können.

Die Wahlen zu Lokalräten der 28. Legislaturperiode finden am 18. Februar in Belarus statt. 18 Tsd. Mandate werden insgesamt verteilt.

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