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14 März 2018, 12:18

Michail Mjasnikowitsch: Belarus braucht Gesetze der neuen Generation

MINSK, 14. März (BelTA) – Belarus braucht Gesetze der neuen Generation. Das erklärte der Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus, Michail Mjasnikowitsch, in der internationalen wissenschaftlich-praktischen Konferenz zum Thema „Effizienz der Gesetzgebungstätigkeit steigern.“

„Heute brauchen wir Gesetze 2.0, wissenschaftlich fundierte und aufs Genaueste justierte Gesetze, bei deren Anwendung man die Folgen allseitig abschätzen kann“, betonte der Parlamentssprecher.

In Belarus gebe es viele Rechtsakte, aber viele von ihnen verfehlten Ziele, für die sie entwickelt worden seien, sagte Mjasnikowitsch.

Er sei davon überzeugt, dass man bei der Entwicklung von Rechtsakten auf Instrumente zurückgreifen könne, die auch in anderen Staaten ihre Effizienz unter Beweis gestellt hätten. Man müsse die Folgen der anzunehmenden Gesetzesakte prognostizieren können, genauso wie ihre Wirkungskraft. Bei der tiefgreifenden Analyse von Rechtsmechanismen sei ein multilateraler Ansatz erforderlich. Man müsse wirtschaftlich, finanziell, umweltpolitisch denken.

Eine große Rolle bei der Analyse der Gesetzesakte räumt Michail Mjasnikowitsch der Wissenschaft ein. Wissenschaftliche Begutachtung künftiger Gesetze berge ein großes Potential für richtige Entscheidungen, sagte er.

Die Gesetzgebungstätigkeit werde in Belarus durch bestimmte Gesetze und Normen geregelt, die – nach Experteneinschätzung – in der GUS am fortgeschrittensten sind. Heute befassen sich belarussische Abgeordnete mit der Verbesserung des Gesetzes über normative Rechtsakte. Dieses Gesetz soll nach Meinung von Mjasnikowitsch unter anderem solche Punkte enthalten wie Abschätzung der Folgen der Gesetzesannahme und wissenschaftliche Expertise der Rechtsaktentwürfe.

Im Mittelpunkt der Konferenz zum Thema „Effizienz der Gesetzgebungstätigkeit seigern“ stehen neue Ansätze an die Gesetzgebungstätigkeit. Daran nehmen Mitglieder des Rates der Republik, Abgeordnete der Repräsentantenkammer, Vertreter des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts, Ressortministerien, des Nationalzentrums für Gesetzgebung und Rechtsforschung, des Nationalzentrums für Rechtsinformation, Wissenschaftler und Auslandsexperten teil.

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