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20 Dezember 2016, 19:58

ZWK will zum 1. Februar Umsetzungsvorschläge zu OSZE/ODIHR-Empfehlungen vorlegen

MINSK, 20. Dezember (BelTA) – Bis zum 1. Februar 2017 muss eine Expertengruppe der Zentralen Wahlkommission Vorschläge zur Umsetzung von ODIHR/OSZE-Empfehlungen erarbeiten, sagte ZWK-Leiterin Lidia Jermoschina gegenüber BelTA.

Eine zwischenbehördliche Expertengruppe bei ZWK und die Zentrale Wahlkommission werden die Empfehlungen der ODIHR/OSZE zum Wahlverlauf in Belarus prüfen und einen Bericht verfassen, in dem sie die möglichen Umsetzungsvorschläge vorlegen. „Im Moment kann ich nicht sagen, welche Empfehlungen der ODIHR/OSZE umgesetzt werden. Die Vorschläge werden gemeinsam von ZWK und einer Expertengruppe erarbeitet und zum 1. Februar dem Staatschef in Form eines Berichts vorgelegt“, sagte Jermoschina.

Empfehlungen der OSZE zu den Parlamentswahlen in Belarus standen heute im Mittelpunkt eines Arbeitstreffens von Lidia Jermoschina mit der Leitung der OSZE-Wahlbeobachtermission. Der Vizevorsitzende der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV), OSZE-Sonderkoordinator für Parlamentswahlen in Belarus, Kent Härstedt, und die Leiterin der ODIHR/OSZE-Beobachtermission in Belarus, Cayetana de Zulueta Owtram, wohnten der Sitzung der Expertengruppe bei.

Härstedt und Owtram präsentierten den Abschlussbericht der ODIHR/OSZE zu de Parlamentswahlen in Belarus. Besonders zu empfehlen, so die OSZE-Spitzenfunktionäre, sei bei der Verbesserung nationaler Wahlgesetze die Umsetzung jener Punkte, die sich auf die Stimmenauszählung und Zusammensetzung der Wahlkommissionen beziehen würden. „Wir haben unsere Position zu diesen und anderen Fragen dargestellt. Manche Empfehlungen der ODIHR/OSZE können bei der Verbesserung des Wahlrechts berücksichtigt werden. Es gibt aber Empfehlungen, die wir für sinnlos halten“, erzählte Jermoschina.

Für sinnwidrig hält Jermoschina die Empfehlung, entmündigten Personen, die sich ihres Handelns nicht bewusst sind, das Wahlrecht zu gewähren. Kritisch sieht die ZWK auch den Vorschlag zur Nichtaufnahme von Personen in das Wahlverzeichnis am Wahltag, wenn diese Personen aus irgendwelchen Gründen in die Wählerliste nicht eingetragen wurden. Gleichzeitig gebe es völlig sinnvolle Empfehlungen, die wir zu berücksichtigen bereit sind.

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