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15 März 2018, 14:59

Entwicklung des Mehrparteiensystems in Belarus muss man verfassungsrechtlich verankern

MINSK, 15. März (BelTA) – Die Entwicklung des Mehrparteiensystems in Belarus muss man verfassungsrechtlich verankern. Das sagte Präsident Alexander Lukaschenko heute beim Treffen mit Richtern des Verfassungsgerichts in Minsk.

Mit Blick auf mögliche Änderungen des Grundgesetzes führte Alexander Lukaschenko als Beispiel die heftigen Debatten um ein vollwertiges Mehrparteiensystem in Belarus an. Es gebe etwa Vorschläge, eine große Partei in Belarus zu gründen, welche die Interessen der öffentlichen Vereinigung „Belaja Rus“ vertreten sollte. „Ich bin kategorisch gegen eine Partei, die auf der Basis einer mächtigen öffentlichen Vereinigung gegründet wird und wo als Parteiführer dieselben Personen auftreten, die an der Spitze der Vereinigung sind. Wir müssen das Pferd vor den Wagen spannen. Zuerst muss verfassungsrechtlich die Bereitschaft verankert werden, ein Mehrparteiensystem zu schaffen. Im Grundgesetz muss festgelegt werden, welche Rollen und Funktionen welche Parteien ausführen sollen. Wir brauchen keine Auseinandersetzung in der Gesellschaft zu diesem Thema“, so Lukaschenko.

Ein anderes Problem sei eine sehr niedrige Mitgliederzahl in belarussischen Parteien, stellte das Staatsoberhaupt fest.

Alexander Lukaschenko räumt dem Verfassungsgericht und seinen Richtern eine große Rolle bei Prüfung von Änderungsvorschlägen für das Grundgesetz ein. „Was wir heute tun, tun wir für unsere Kinder und weitere Generationen. Im Falle, wenn die Änderung der Verfassung zur Notfrage wird, müssen wir bereits eine Vorarbeit geleistet haben. Der Beitrag des Verfassungsgerichts zur Entwicklung eines neuen Grundgesetzes oder Änderung seiner Normen muss bedeutend sein“, so der Staatschef.

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