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25 Juli 2016, 17:42

Gesetze über erzwungene Migration werden korrigiert

MINSK, 25. Juli (BelTA) – Präsident Alexander Lukaschenko hat das von der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung verabschiedete und vom Republikrat genehmigte Gesetz „Über die Änderung und Ergänzung des Migrationsgesetzes in Punkto erzwungene Migration“ unterzeichnet. Das teilt der Pressedienst des belarussischen Präsidenten mit.

Die Gesetzesnormen zielen auf eine optimierte Vergabe eines Flüchtlingsstatus, Beantragung eines Sonderschutzes und des Asyls in der Republik Belarus ab. Auch soll das Migrationsgesetz durch die Änderungen und Ergänzungen aktualisiert und an internationale Verträge angepasst werden, an denen Belarus als Vollmitglied teilnimmt.

Mit dem erneuerten Migrationsgesetz soll zum Beispiel die Erlangung eines Asyls vereinheitlicht werden. Die Beantragung eines Flüchtlingsstatus, eines Sonderschutzes oder eines Asyls in der Republik Belarus soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bearbeitungsfristen werden ca. 6 Monate statt 1 bis 1,5 Jahre betragen.

Asylanten erhalten demnach die gleichen Rechte wie die Flüchtlinge.

Das Migrationsgesetz in erneuerter Fassung wird auch Grenzbeamten erlauben, Anträge von Ausländern zu bearbeiten, die sich an der belarussischen Grenze ohne gültige Einreisedokumente aufhalten.

Ab 1. Oktober 2017 müssen Organisation, Hotels, Privatunternehmen oder Reiseveranstalter, die zeitweilig einreisenden Ausländern Unterkunft anbieten, diese bei zuständigen Auslandsbehörden binnen dreier Stunden (früher 24 Stunden) anmelden. Somit kann die nationale Sicherheit besser gewährleistet werden genauso wie die Aufdeckung von Personen, nach denen international gefahndet wird oder denen eine Einreise auf das Territorium der Republik Belarus verboten wurde.

Das Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

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