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03 Januar 2018, 09:20

Lukaschenko unterzeichnet Gesetz über nationalen Haushalt für 2018

MINSK, 3. Januar (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat das Gesetz „Über nationalen Haushalt für 2018“ unterzeichnet. Das gab der Pressedienst des belarussischen Staatschefs bekannt.

Die Gesetze „Über Abänderungen und Ergänzungen zum Haushaltskodex der Republik Belarus“ und „Über Haushalt des staatlichen außerbudgetären Fonds für Sozialschutz der Bevölkerung der Republik Belarus für 2018“ wurden auch unterschrieben.

Bekanntlich wurde das konservative Szenario der äußeren Bedingungen als Hauptkennziffer für die Berechnung des Entwurfs des Etat für 2018 angenommen.

Die Staatsausgaben sollen Br 19,751 Mrd. bei prognostizierten Einnahmen von Br 20,485 Mio. betragen. Der Haushaltsüberschuss soll Br 733,88 Mio. ausmachen und tilgt einen Teil der Staatsschuld. 65 % des Gesamtumfangs des konsolidierten Haushalts betragen so genannte vorrangige Ausgaben: Zahlung des Gehalts und Sozialtransfer, Bedienung der Staatsschuld, Anschaffung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Bezahlung von kommunalen Dienstleistungen und Transfers zwischen den Haushalten. Ein Drittel des konsolidierten Etats machen die Lohnkosten in Höhe von Br 10,6 Mrd. aus.

Die Haushaltszuweisungen für Bildung, Gesundheitswesen und Erhöhung der Löhne sollen 2018 anwachsen. Für die Bildung werden um 9,6 % mehr gegenüber dem Vorjahr, für Gesundheitswesen um 3,5% mehr bereitgestellt. Insgesamt werden Br 5,6 Mrd. und Br 4,8 Mrd. aus dem konsolidierten Haushalt für die Bereiche zur Verfügung gestellt. Der Lohnfonds steigt um Br 1,2 Mrd. im Vergleich zum Vorjahr. Die Steuerbelastung erreicht höchstens 25,5% zum BIP und übertrifft nicht die Werte, die in Programm für sozialwirtschaftliche Entwicklung für die nächsten fünf Jahre in Höhe von 26% zum BIP verankert sind.

Die Gesamtausgaben des ausßerbudgetären Fonds für Sozialschutz der Bevölkerung sollen 2018 Br 13,58 betragen. Der Haushalt des Fonds wurde mit dem Ausgabendefizit in Höhe von Br 188 Mio. verabschiedet.

Die Hauptausgaben des Fonds stehen für die Alterssicherung und betragen 75,86% oder Br 10,159 Mrd. Für die Auszahlung von Beihilfe bei zeitweiligem Verlust der Arbeitsfähigkeit, Mutterschaftsgeld, Familienbeihilfe, Erziehungsgeld, Betreuungshilfe für Behinderte der ersten Gruppe oder für Personen im Alter von 80 Jahren, Bestattungsbeihilfe werden Br 3 Mrd. oder 22,53% der Haushaltsausgaben bereitgestellt.

Das Gesetz „Über Abänderungen und Ergänzungen zum Haushaltskodex der Republik Belarus“ soll den Haushaltsprozess optimieren. Seine Bestimmungen erhöhen die Offenheit bei der Betrachtung und Verabschiedung des Gesetzes über nationalen Haushalt und beim Beschluss der lokalen Räte über den Haushalt für das nächste Finanzjahr für die Gesellschaft und Massenmedien. Dies fördert auch die Kontrolle bei steuerfreiem Aufkommen des Haushalts durch legitime Verankerung des Instituts des Verwalters der Haushaltseinnahmen.

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