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07 April 2017, 19:40

Belarus vereinfacht Visaerteilung am Flughafen für Bürger aus migrationssicheren Staaten

MINSK, 7. April (BelTA) – Mit dem Beschluss Nr. 253 des Ministerrates vom 6. April 2017 wurden Änderungen und Ergänzungen der Visaregelungen vorgenommen. Das berichtet Belarus unter Berufung auf eine Regierungsmitteilung.

Änderungen und Ergänzungen beziehen sich auf geltende Privilegien bei Erteilung von Kurzzeitvisa ohne zusätzliche Vorlage von Visabeschaffungsunterlagen für Bürger aus migrationssicheren Staaten.

Der Beschluss erweitert den Kreis von Beamten im Nationalflughafen Minsk, die befugt sind, Kurzzeitvisa an Bürger aus migrationssicheren Ländern zu erteilen. Außerdem können bei Beantragung eines Visums bestimmte Visabeschaffungsunterlagen als per Fax oder über andere Kommunikationskanäle erhaltene Kopie vorgelegt werden. Bei Geschäftsreisen, Reisen zu Sport- und Kulturveranstaltungen sowie aus privaten Anlässen können 30-Tage-Visen auch ohne Visabeschaffungsunterlagen beantragt werden. Touristen können bei Nachweis einer Buchung (privat oder im Hotel) ein Kurzzeitvisum erhalten (maximal 10 Tage).

Das Dokument regelt die Erteilung eines zweifachen Einreise-Ausreisevisums. Früher wurden solche Visen nicht ausgestellt.

Der Beschluss tritt mit seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

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