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11 April 2019, 13:51

Belarussisches Außenministerium verrät Einzelheiten des Visabkommens mit Russland

MINSK, 11. April (BelTA) - Belarussisches Außenministerium hat Einzelheiten des Abkommens mit Russland über gegenseitige Anerkennung von Visen verraten. Die Pressemitteilungen wurden vom Ministerium als Antwort auf die Fragen vorbereitet, die zum „Großen Gespräch mit dem Präsidenten“ gestellt wurden.

Das Abkommen fußt auf völliger gegenseitiger Anerkennung von Visen und „öffnet“ gemeinsame Grenze für Ausländer, schafft Barrieren für Transit durch Belarus und Russland. „Gleichzeitig wird die russische Seite weiterhin Kontrollmaßnahmen in der Grenznähe durchführen. Diese prinzipielle Position Russlands wird im Abkommen verankert, laut der die Seiten die Befolgung von Ein- und Ausreiseregeln, Richtlinien für Transit oder Aufenthalt auf dem Territorium ihrer Staaten laut Gesetzgebung überprüfen dürfen“, erläuterte das Außenministerium.

Zurzeit wirken interessierte Staatsorgane beider Staaten an einigen Kooperationsrichtungen mit, die vom Abkommensentwurf vorgesehen sind. Das ist unter anderem Austausch von Informationen über Grenzüberquerung, Visen. „Man hat den Entwurf des entsprechenden Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus über Abschluss des Abkommens vorbereitet“, präzisierte das Außenministerium.

Das Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Visen zwischen Belarus und Russland sollte im Dezember 2018 auf der Sitzung des Ministerrates des Unionsstaates in Brest unterzeichnet werden. Aber unser Land verspätete sich damals mit allen innerstaatlichen Verfahren.

Im Außenministerium machte man auf die Möglichkeiten der „Doppelbürgerschaft“ für die Belarussen aufmerksam. Darauf wurde auch während des „Großen Gesprächs mit dem Präsidenten“ eingegangen.

In belarussischen Rechtsakten fehlt der Begriff „Doppelbürgerschaft“. Gleichzeitig verbindet nicht das Gesetz über Staatsbürgerschaft der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch die Bürger der Republik Belarus mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus. „Die Bürger der Republik Belarus mit Doppelbürgerschaft dürfen nicht in ihren Rechten beschränkt werden, Pflichten und Verantwortung vermeiden, die sie mit der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus erwerben“.

Im Unionsstaat wird der Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft durch Nationalgesetzgebung der Mitgliedsstaaten geregelt. „Niemand kann Bürger des Unionsstaates ohne Erwerb der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates werden“, unterstrich das Außenministerium.

Einzelne Fragen beim „Großen Gespräch mit dem Präsidenten“ berührten die Rechte der Bürger im Unionsstaat. In dem Zusammenhang machte das Außenministerium auf die Erfolge bei der Gewährung der gleichen Rechte der Bürger von Belarus und Russland in allen Bereichen, in erster Linie in Wirtschaft, Bildung und Medizin, Arbeitsanstellung, bei der Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes aufmerksam.

„Gleichzeitig bleiben einige Probleme auf dem Gebiet wegen Unterschiede im sozial-politischen System, in der Gesetzgebung ungelöst“, glaubt das Außenministerium. Ressortministerien beider Staaten arbeiten an der Lösung von Problemen. Im Rahmen des Ständigen Komitees des Unionsstaates wurde eine besondere interbehördliche Arbeitsgruppe eingerichtet, um über die Gewährung der gleichen Rechte der Bürger von Belarus und Russland zu beschließen.

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