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Gesellschaft
25 Juli 2016, 13:57

Innenministerium will Sanktionen für Verbreitung von Nazi-Symbolen verschärfen

MINSK, 25. Juli (BelTA) – Das belarussische Innenministerium hat den Gesetzentwurf „Über die Änderungen im Gesetzbuch zu Verwaltungsstrafen in Punkto Bekämpfung der Nazipropaganda“ erarbeitet, wie die Zeitung „SB. Belarus heute“ in einer Meldung veröffentlicht hat.

In der Meldung heißt es, die Änderungen habe die Hauptverwaltung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption vorbereitet. Die Stelle im Innenministerium schlägt eine neue Fassung des Artikels 17.10 (Propaganda und (oder) öffentliche Vorführung, Erzeugung und (oder) Verbreitung von Nazisymbolen) und härtere Strafen für derart Handeln vor.

Verboten sollen nicht nur jene Symbole und Parolen, die nicht nur die NSDAP verwendet hat, sondern auch die vom Nürnberger Militärtribunal als Verbrecherische Organisationen eingestuften staatlichen und militärischen Strukturen. Wer künftig einen Hitlergruß zeigt, Parolen, Slogans oder verschlüsselte NS-Botschaften verbreitet, soll mit Strafen rechnen.

In einer Anmerkung heißt es, verwaltungsrechtliche Haftung gilt nicht mehr für Personen, die ihre Nazi-Tatoos vor Verhandlung eines Falls haben entfernen oder verändern lassen.

Künstler, Maler, Unterhalter, Verleger, Bibliothekare, Journalisten und Event-Manager, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit im Funk, Film, Theater usw. Nazisymbole herstellen, öffentlich aufführen und verbreiten, machen sich nicht straftätig. Grundbedingung: Jede öffentliche Vorführung solcher Symbole darf nicht zur Verherrlichung von Nazismus beitragen.

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