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29 Januar 2018, 11:22

Kostewitsch: Dekret Nr. 1 muss allen Interessenten bei der Arbeitsanstellung helfen

MINSK, 29. Januar (BelTA) - Das Dekret Nr. 1 muss allen Interessenten bei der Arbeitsanstellung helfen. Das erklärte die belarussische Ministerin für Arbeit und Sozialschutz Irina Kostewitsch am 28. Januar im Fernsehsender Belarus 1.

„In der Einleitung zum Dekret Nr. 1 wird deutlich festgeschrieben, dass wir die Beschäftigung fördern“. Irina Kostewitsch glaube, dass das Dekret eines der Dokumente zur Liberalisierung des Geschäfts sei. Wir hätten die Bedingungen geschaffen und würden nun die Arbeitsanstellung fördern. Die Hilfe werde allen Interessenten geleistet.

Das Dekret sieht Einrichtung von ständigen Kommissionen bei lokalen Behörden vor. Es gibt Arbeitsansätze dazu aus dem Jahr 2017. Die Rolle dieser Kommissionen besteht in der individuellen Behandlung. Man kann nicht ein Verfahren für alle schwierigen Lebensverhältnisse erarbeiten. Das Leben wartet manchmal mit vielen Überraschungen auf, betonte die Ministerin. Solche Kommissionen müssen die Lebensverhältnisse ausloten und verstehen, warum der Mensch in eine schwierige Lebenssituation geraten ist. Sie müssen sich mit dem Problem auseinandersetzen und bei der Arbeitsanstellung bei Bedarf helfen.

Die Ministerin betonte, dass örtliche Behörden dabei viel leisten müssen. 2017 wurden positive Resultate erzielt. Viele Bürger erhielten Hilfe bei der Arbeitsanstellung.

In dem Zusammenhang hob Irina Kostewitsch die Aktualität der Karrieremessen hervor, wo man seinen künftigen Arbeitgeber kennen lernen kann und Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräche stattfinden können. Arbeitsämter haben im vorigen Jahr nahezu 200 Tsd. Menschen geholfen. Dies zeugt davon, dass solche staatlichen Dienstleistungen gefragt sind.

Arbeitsfähige, aber Arbeitsunwillige werden vom Staat subventionierte Dienstleistungen zu vollen Kosten bezahlen. Das sieht der zweite Teil des Dekrets Nr. 1 vor, betonte Irina Kostewitsch. Die Liste der Dienstleistungen wird bis zum 1. April bestimmt.

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