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16 Februar 2018, 19:27

Plattform für humanitäre Hilfe wird in Belarus geschaffen

MINSK, 16. Februar (BelTA) - In Belarus wird eine Plattform für humanitäre Hilfe geschaffen. Ihre Hauptbestimmungen sind im Rahmenabkommen verankert, das zwischen dem Belarussischen Roten Kreuz und dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes unterzeichnet wurde. Das teilte der Pressedienst des Belarussischen Roten Kreuzes mit.

Die Seiten einigten sich auf die Entwicklung von partnerschaftlichen Kontakten, die sich auf Projekte zur Erhöhung des Bereitschafts- und Einsatzpotentials für Notsituationen, Verbreitung von Kenntnissen über internationales humanitäres Recht und operative Außenkommunikationen, erste Hilfe, Wiederherstellung von Familienbeziehungen und Migration, humanitäre Hilfe für Umsiedler aus der Ukraine spezialisieren. „Internationales Komitee des Roten Kreuzes und Belarussisches Rotes Kreuz pflegen seit vielen Jahren Kooperation auf verschiedenen Bereichen vom gemeinsamen Interesse und regionaler Bedeutung. Darauf fußt das Abkommen über strategische Partnerschaft für 2017-2020 zwischen der Regionalen Delegation des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Russland, Belarus und Moldawien und dem Belarussischen Roten Kreuz. Die Erfüllung dieses Abkommens ist eine der Aufgaben des neuen Rahmendokuments“, wurde im Belarussischen Roten Kreuz betont.

Unter besonderen Aufgaben, die sich die Seiten setzen, steht Stärkung des Potentials des Belarussischen Roten Kreuzes bei der Projektverwaltung. Die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes erarbeitete mit Unterstützung ihrer Partner den Nebenkostenhaushalt und ein Staffelungssystem für die Einschätzung der Ämter und Lohnzahlung, um eine einheitliche Norm für finanzielle Unterstützung von Partnern einzuführen und Mitarbeiter zu motivieren.

Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes muss dem Belarussischen Roten Kreuz über 164,6 Tsd. Euro für die Erfüllung des Rahmenabkommens zur Verfügung stellen. Darunter sind folgende Projekte: Projekt zur Verbesserung von Einsatzmöglichkeiten bei Notsituationen, Hilfe für Personen, die wegen Verstöße gegen das belarussische Migrationsgesetz gefangengenommen wurden, zur Wiederherstellung von Familienbeziehungen, zur Verbreitung von Kenntnissen über das internationale humanitäre Recht, erste Hilfe.

Das Abkommen gilt bis Ende 2018. Eine Verlängerung wird nicht ausgeschlossen.

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