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Gesellschaft
13 Juni 2019, 13:05

Rehabilitation des Nazismus: Parlament nimmt Änderungen im Strafgesetzbuch in der zweiten Lesung an

MINSK, 13. Juni (BelTA) – Die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung von Belarus hat heute in der zweiten Lesung die Änderungen im Art. 130 des Strafgesetzbuches (Anstiftung zu Rassen- und Völkerhass, religiös und sozial motivierter Feindschaft) angenommen. Für eine absichtliche öffentliche Rehabilitation des Nazismus werden die Täter zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen.

In der ersten Lesung wurden diese Änderungen im Gesetzentwurf „Über die Änderung der Gesetze zur Bekämpfung der Verbreitung von Nazismus und Extremismus“ angenommen. Um eine multiple Änderung von Gesetzen und einzelnen Normen zu vermeiden, wurden mehrere Änderungsvorschläge in einem Gesetzentwurf zusammengefasst. Dieser Entwurf wurde heute in der zweiten Lesung beraten und angenommen.

Bei der Beratung von Änderungen zum Gesetz „Über die Bekämpfung von Extremismus“ seien einige Begriffe präzisiert worden, erzählte die Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Menschenrechte, nationale Beziehungen und Massenmedien Walentina Rashanez. Es geht um die Termini „Rehabilitation von Nazismus“, „nazistische Symbole und Zeichen.“

Das neue Gesetz verbietet jede Rehabilitation von Nazismus, Propaganda und öffentliche Vorführung, Produktion, Verbreitung und Aufbewahrung nazistischer Symbole und Zeichen.

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