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11 September 2019, 11:30

Zwischenstaatlicher Rat für Industriesicherheit der GUS-Staaten tagt in Sankt Petersburg

MINSK, 11. September (BelTA) – Die Sitzung des Zwischenstaatlichen Rats für Industriesicherheit der GUS-Staaten findet in Sankt Petersburg am 12./13. September statt. Das gab der Pressedienst des GUS-Exekutivkomitees der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Auf der Tagesordnung stehen 15 Fragen. Die Sitzungsteilnehmer werden Ergebnisse der Arbeit und der Umsetzung von Beschlüssen des Zwischenstaatlichen Rats in den Jahren 2018/2019 zusammenfassen, Änderungen in der Gesetzgebung der GUS-Staaten im Bereich Regelung der Industriesicherheit in gefährlichen Produktionsstätten besprechen.

Es werden Fragen behandelt, die die Methodik der Organisation der staatlichen Aufsicht über den Stand der industriellen Sicherheit, die Erfahrung der Arbeit der nationalen Kontroll- und Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Gewährleistung der Sicherheit von Wasserbauwerken, die berufliche Tätigkeit junger Fachleute und die Zertifizierung von Sachverständigen auf diesem Gebiet betreffen.

Die Mitglieder des Zwischenstaatlichen Rates werden die Ergebnisse des Projekts für technische Hilfe "Stärkung der Industriesicherheit in zentralasiatischen Ländern durch Umsetzung und Beitritt zum UN/ECE-Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Arbeitsunfällen" zusammenfassen, Fragen der bilateralen und internationalen Zusammenarbeit und der Gewährleistung der langfristigen Sicherheit von liquidierten Öl- und Gasbohrungen besprechen.

Der Zwischenstaatliche Rat für Industriesicherheit der GUS-Staaten wurde 2001 eingerichtet. Er besteht aus Vertretern Aserbaidschans, Armeniens, Belarus, Kasachstans, Kirgisistans, Moldaus, Russlands und Tadschikistans. Der Rat ist für die Festlegung allgemeiner Grundsätze und Verfahren für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen für die Verwendung technischer Geräte in gefährlichen Produktionsanlagen, die Abstimmung der Grundsätze für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen für Tätigkeiten in diesem Bereich, die Bildung allgemeiner Anforderungen für die Ausbildung und Zertifizierung von Mitarbeitern von Unternehmen, die gefährliche Produktionsanlagen betreiben, zuständig.

Um die Informationsinteraktion zu verbessern, wurde die Website des Rates eingerichtet, die den Informationsaustausch über verschiedene Fragen der Kontroll- und Überwachungstätigkeiten in den Vertragsstaaten ermöglicht.

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