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Gesellschaft
22 Januar 2018, 17:56

ZWK schließt Änderungen der Wahlgesetzgebung nach OSZE-Empfehlungen nicht aus

MINSK, 22. Januar (BelTA) – Die Zentrale Kommission für Wahlen und Referenden (ZWK) schließt es nicht aus, dass Belarus die Empfehlungen der OSZE/ODIHR zur Änderung der Wahlgesetzgebung umsetzen wird. Das sagte Leiterin der ZWK Lidia Jermoschina während der Onlinekonferenz in der Telegraphenagentur BelTA.

Sonderbeauftragter für Osteuropa der OSZE PV Kent Härstedt hat heute die Zentrale Wahlkommission besucht. „Er interessierte sich vor allem dafür, wie die Empfehlungen der OSZE zur Verbesserung des Wahlprozesses umgesetzt werden. Wir sind noch nicht bereit, diese Information bereitzustellen, weil die Zentrale Wahlkommission kein gesetzgebendes Organ ist und alle Empfehlungen der OSZE immer noch dem Staatschef zur Prüfung vorliegen. Wir wissen noch nicht, was für Anweisungen wir nach den Beratungen beim Staatschef erhalten werden“, sagte Lidia Jermoschina.

Änderungen oder Korrekturen der Wahlgesetzgebung seien technisch durchaus möglich, sagte ZWK-Leiterin. Die Wahlkampagnen würden in Belarus 2019 und 2020 stattfinden.

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