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15 Dezember 2016, 10:32

Sportgerichtshof entscheidet im Januar über Ausschluss belarussischer Schwerathleten von Wettkämpfen

MINSK, 15. Dezember (BelTA) – Der Internationale Sportgerichtshof wird am 27. Januar 2017 in Lausanne den Ausschluss belarussischer Schwerathleten von internationalen Sportwettkämpfen verhandeln. Diese Information ist auf der internationalen Webseite des CAS zu lesen. Vorhin hat die Belarussische Gewichtheber-Union gegen diesen Ausschluss eine Klage vor CAS eingereicht.

In der Klage vor Sportgerichtshof hat die belarussische Seite die Frage erhoben, ob die International Weightlifting Federation (IWF) das Recht hat, belarussische Athleten für ein Jahr von internationalen Sportwettkämpfen auszuschließen. Der Weltverband der Gewichtheber begründe seine Entscheidung angeblich damit, dass einige belarussische Sportler wegen Dopings disqualifiziert worden seien. Sie verlieren hiermit Titel und Medaillen, die sie früher gewonnen haben, vor allem bei den olympischen Spielen in Peking 2008 und London 2012.

Der Sportgerichtshof wird auch über den Ausschluss kasachischer und russischer Gewichtsheber entscheiden.

Der Gewichtheber-Weltverband IWF hat Anfang Juni 2016 bekannt gegeben, dass im Falle positiver Doping-Nachtests von den olympischen Spielen in Peking und in London bei mindestens 3 Athleten ihre Mannschaften für ein ganzes Jahr disqualifiziert werden. Bei belarussischen Athleten wurden 7 Doping-Vergehen nachgewiesen.

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