Projekte
Staatsorgane
flag Donnerstag, 25 April 2024
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Wirtschaft
22 September 2022, 17:59

Außenministerium kommentiert Verlängerung des Ausfuhrverbots: Es gilt nicht für Güter aus Belarus und Russland

MINSK, 22. September (BelTA) - Das Ausfuhrverbot bestimmter Fertigwaren wurde um sechs Monate verlängert: Es gilt aber nicht für belarussische und reussische Produkte. Darüber berichtete der Pressesprecher des belarussischen Außenministeriums Anatoli Glas, indem er den Erlass Nr. 630 des Ministerrats vom 20. September 2022 kommentierte.

"Die aktuelle Fassung – genauso wie die vorherige – des Erlasses enthält eine Liste der Waren mit 254 HS-Codes. Diese Liste bleibt unverändert. In beiden Fassungen wird eine Ausnahme für die in Belarus und Russland hergestellten Produkte gemacht. Gleichzeitig wurden im neuen Erlass die für die Genehmigung erforderlichen Ausfuhrbedingungen näher beschrieben und das Genehmigungsverfahren selbst festgelegt", so Anatoli Glas.

Das Ausfuhrverbot gilt für Waren wie Gabelstapler, Planierraupen, land-, garten- und forstwirtschaftliche Nutzgeräte, Fahrräder, Motorräder, Autos, Traktoren, Eisenbahnlokomotiven und Waggons, Pflaster, steriles Nahtmaterial, Zahn- und Knochenzemente, zahnmedizinische Geräte, Farben und Lacke, Abdruckpasten, Desinfektionsmittel, Labor- und Diagnosereagenzien sowie Glasampullen. Ebenfalls auf der Liste stehen Kessel, Turbinen, Verbrennungsmotoren, Pumpen, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Wasch- und Nähmaschinen, Werkzeugmaschinen, Staubsauger und Telefongeräte.

Das Verbot gilt nicht für Waren mit einer Bescheinigung, wo Belarus und Russland als Ursprungsländer angegeben sind; mit einer Bescheinigung über die eigene Herstellung oder einem von der belarussischen Industrie- und Handelskammer ausgestellten Schein über die Kompatibilität. Außerdem gilt das Verbot nicht für Waren, die mit einem Auszug aus dem eurasischen Register oder mit einer Lizenz begleitet werden, und für eine Reihe anderer Fälle.

Eine betroffene Person muss beim regionalen Exekutivkomitee (Exekutivkomitee der Stadt Minsk) einen Antrag stellen und Unterlagen einreichen, um eine Genehmigung für die Erteilung einer Lizenz zu erhalten. Dazu gehören ein Schreiben in freier Form mit einem begründeten Ersuchen um Erteilung einer Genehmigung sowie einen Antrag, alles in zweifacher Ausfertigung. Und wenn ein Vertreter den Antrag stellt, hat er eine Vollmacht vorlegen, die ihn berechtigt, Interessen der betreffenden Person zu vertreten. Die Erteilung einer Lizenz wird innerhalb von 10 Arbeitstagen gebührenfrei genehmigt.

Zu den Verweigerungsgründen bei der Genehmigungserteilung gehören die Fälle der Liquidation (Einstellung der Tätigkeit), des Todes der betroffenen Person, die Vorlage von nicht ordnungsmäßigen Urkunden oder Auskünften, einschließlich falscher, gefälschter oder ungültiger Urkunden, sowie die Fälle, in denen die Warenausfuhr die nationale Sicherheit des Landes gefährden könnte.

Die Lizenz ist einer Zollstelle vorzulegen, wenn die Waren der Zollabfertigung unterzogen werden.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus