
MINSK, 24. März (BelTA) - Belarus verhängt ein vorübergehendes Verbot für die Ausfuhr bestimmter Arten von Industriegütern. Das ergibt sich aus dem Erlass № 192 des Ministerrats vom 21. März 2023, der auf dem Nationalen Internetportal für Recht veröffentlicht ist.
Das Verbot betrifft die folgenden Waren: Gips, Anhydrit, zahnmedizinische und andere Füllmaterialien, Zemente, Knochenaufbau, Desinfektionsmittel, Farben und Lacke auf Basis synthetischer Polymere, Pasten für die Modellierung, diagnostische oder Laborreagenzien auf dem Substrat, Filterzellen (einschließlich Membranen für die Hämodialyse) für die medizinische Industrie, Glasampullen, Glaswaren für Labor-, Hygiene- oder pharmazeutische Zwecke. Eingeschlossen sind auch Druck- oder Flüssiggastanks, verschiedene Kessel, Motoren, Pumpen, Industrie- oder Laboröfen und Öfen. Kühlschränke, Gefrierschränke, Zentrifugen, Geschirrspülmaschinen, Maschinen, Staubsauger, elektrische Rasierapparate, Haarschneidemaschinen, Telefonapparate und Mikrofone. Der Beschluss gilt auch für Geräte zum Heben, Bewegen, Be- oder Entladen (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder), Planierraupen, Traktoren, Maschinen für verschiedene Zwecke, Webereien, Drehbänke und andere Maschinen, Eisenbahnlokomotiven, Waggons, Autos, Motorräder, Anhänger und andere Bezeichnungen.
Das Verbot gilt nicht für Waren mit einer Bescheinigung, die ihren belarussischen oder russischen Ursprung nachweist, mit einer Bescheinigung über die eigene Herstellung oder einer von der Belarussischen Industrie- und Handelskammer ausgestellten Prüfbescheinigung, die die Übereinstimmung der gewerblichen Produkte mit den Anforderungen für die Einstufung als in Belarus hergestellt bestätigt. Das Verbot gilt auch nicht für Waren mit einem Auszug aus dem eurasischen Register und in sonstigen im Erlass aufgelisteten Fällen.
Der Beschluss ist am 23. März in Kraft getreten und ist mit sechs Monaten befristet.