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Wirtschaft
19 August 2019, 19:21

EAWK bereitet Abkommensentwurf über gegenseitige Anerkennung von Bankgarantien vor

MINSK, 19. August (BelTA) - Der Abkommensentwurf über gegenseitige Anerkennung von Bankgarantien bei öffentlichen Beschaffungen wird bis zum 1. Juli 2020 vorbereitet. Für diese Arbeit ist die Abteilung für Wettbewerb und Antimonopolregelung der Eurasischen Wirtschaftskommission im Anschluss an die Sitzung des EAWK-Rates zuständig. Das gab die EAWK bekannt.

Das Dokument sichert gleiche Geschäftsbedingungen für Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion bei der Verwirklichung der nationalen Ordnung bei öffentlichen Beschaffungen.

Während der Vorbereitung des Entwurfes wendete sich der EAWK-Rat an die Regierung der Russischen Föderation mit der Bitte, nationale Gesetzgebung zu ändern. „Dadurch werden die Rechte der Unternehmer der Unionsstaaten nicht eingeschränkt, die an öffentlichen Beschaffungen teilnehmen wollen“, hieß es aus der EAWK.

Der EAWU-Vertrag sieht mindestens zwei Verfahren zur Teilnahme an öffentlichen Beschaffungen vor. Erstens ist es eine Bankgarantie. Zurzeit gilt aber in Russland eine Einschränkung auf Bankgarantien der Banken aus anderen EAWU-Mitgliedssaaten.

Laut Gesetzgebung der Russischen Föderation müssen die Banken, die zur Ausstellung von Bankgarantien für öffentliche Beschaffungen befugt sind, in das besondere Verzeichnis aufgenommen werden, das vom russischen Finanzministerium zusammengestellt wurde. Sie müssen auch von Rankingagenturen eingestuft werden.

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