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22 April 2022, 17:44

EAWK: Westliche Sanktionen gegen EAWU betreffen alle Unionsmitglieder

MOSKAU, 22. April (BelTA) – Wirtschaftssanktionen des Westens gegen einzelne Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion wirken sich indirekt auf die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft aus. Das teilte der Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) unter Berufung auf den Direktor der Abteilung für Zolltarife und nichttarifäre Regelungen der EAWK Vahagn Ghazaryan mit.

„Die Eurasische Wirtschaftsunion ist eine Wirtschaftsstruktur, die nach den Spielregeln funktioniert, die bei ihrer Gründung festgelegt wurden und den internationalen Normen entsprechen, die jetzt nicht mehr in Kraft sind. Unsere wichtigsten Handelspartner haben begonnen, ohne Regeln zu spielen“, sagte Vahagn Ghazaryan. „Gleichzeitig wirken sich die Sanktionen, die gegen bestimmte EAWU-Staaten verhängt werden, indirekt auch auf andere Staaten aus.“

Die EAWK hat drei Pakete für Zolltarifregelung verabschiedet, um die Nachhaltigkeit der Volkswirtschaften zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen sollen Probleme, die durch die Unterbrechung der Lieferketten entstanden sind, teilweise nivelliert werden. „Ich betrachte dies jedoch nicht als eine Senkung der Zölle, sondern als eine indirekte Unterstützung der Wirtschaft“, betonte Vahagn Ghazaryan.

Gegenwärtig prüft die EAWK ein weiteres umfangreiches Paket von Vorschlägen, nämlich Senkung der Steuersätze für über 2,3 Tausend der 11 Tausend in der Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit aufgeführten Warenpositionen. „Ja, es ist möglich, den Tarif vorübergehend auf Null zu setzen. Aber die Parteien haben bereits das Gefühl, dass die ersten Maßnahmen dringend notwendig waren, und nun ist es an der Zeit, sich wieder der Regulierungsarbeit zu widmen“, zeigte sich der EAWK-Vertreter zuversichtlich. Zur Veranschaulichung führte er an, dass nur die bereits ergriffenen Maßnahmen ein Defizit von $2,8 Milliarden an Haushaltseinnahmen zur Folge haben. „Auf der einen Seite geht es um die Unterstützung der Wirtschaft, auf der anderen Seite um die Notwendigkeit, Sozialleistungen zu erbringen, das Gesundheitswesen zu unterstützen usw.“, erinnerte Vahagn Ghazaryan.

Er erwähnte auch die nichttarifären Regelungen, d.h. Ausfuhrverbote und Exportbeschränkungen. Nach dem EAWU-Vertrag besteht die Verpflichtung, den freien Warenverkehr in der Union zu gewährleisten. Allerdings werden von Zeit zu Zeit aus Sicherheitsgründen einseitige länderspezifische Beschränkungen eingeführt. „Es ist nicht so, dass die Partner keinen Handel miteinander treiben wollen - die Parteien sehen lediglich das Risiko, dass wichtige Waren (z. B. Getreide, Zucker oder Holz) über das Gebiet anderer Staaten in Drittländer fließen. Um diese Frage zu regeln, haben die Regierungschefs im August letzten Jahres eine Verordnung verabschiedet, die darauf abzielt, einseitige Maßnahmen und die Einführung gemeinsamer Maßnahmen für Außenmärkte zu koordinieren“, teilte Direktor der EAWK-Abteilung mit.

Vahagn Ghazaryan informierte auch über die Vorschläge der EAWK, möglicherweise ein Moratorium für die Kennzeichnungspflicht neuer Warengruppen einzuführen. Der entsprechende Verordnungsentwurf der Ministerpräsidenten der EWG-Staaten, der auf eine Senkung der Kosten für die Wirtschaft abzielt, wird auf der nächsten Sitzung des EWG-Kollegiums geprüft.

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