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MINSK, 14. April (BelTA) – Der belarussische Premierminister Alexander Turtschin hat die Verordnung des Ministerrates „Über den Verkehr mit gekennzeichneten Waren“ unterzeichnet. Das teilte der Pressedienst der Regierung von Belarus mit.
Das Dokument wurde entwickelt, um einzelne Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehr von Waren zu regeln, die mit Identifikationsmitteln zu kennzeichnen sind. Der Beschluss sieht die Aufhebung der Pflicht zur Kennzeichnung von Restbeständen alkoholfreier Getränke und Säfte mit Identifikationsmitteln vor sowie die Möglichkeit des Verkehrs von Bekleidungsgegenständen aus Naturpelz auf dem Territorium von Belarus, die mit Kennzeichen alter Bauart (geschützte materielle Datenträger mit aufgebrachten Identifikationsmitteln) versehen sind.
„Die Annahme des Beschlusses wird es ermöglichen, die Belastung der Wirtschaftssubjekte im Zusammenhang mit der Einführung des Mechanismus zur Kennzeichnung von Waren mit Identifikationsmitteln zu verringern und mögliche Störungen bei der Befriedigung der Verbrauchernachfrage der Bevölkerung nach Säften und alkoholfreien Getränken zu vermeiden“, so der Pressedienst der Regierung.
