Projekte
Services
Staatsorgane
Flag Montag, 20 März 2023
Minsk bedeckt +8°C
Alle Nachrichten
Alle Nachrichten
Wirtschaft
03 Januar 2023, 18:49

Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung ändert Mindestpreisgrenze für Milch- und Fleischprodukte

MINSK, 03. Januar (BelTA) - Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung hat die Mindestpreisgrenze für bestimmte Warenartikel, die im Rahmen von Außenhandelsverträgen verkauft werden, geändert. Das wird durch den Erlass №130 vom 29. Dezember 2022 geregelt, der offiziell auf dem Nationalen Rechtsportal veröffentlicht wurde.

Die Kosten für die Produkte werden je nach Exportregion festgelegt: Russland, Aserbaidschan, die EAWU-Länder (außer Russland) sowie die GUS-Länder und Georgien (außer die EAWU-Länder und Aserbaidschan), Nicht-GUS-Länder (außer Georgien).

Dem Erlass zufolge dürfen frische oder gekühlte Schlachtkörper und Schlachtkörperhälften von Jungrindern nicht billiger als 4,4 $/kg und von ausgewachsenen Rindern nicht billiger als 4,2 $/kg nach Russland, in die EAWU-Länder, die GUS-Länder und Georgien verkauft werden. In andere Länder wird der Ausfuhrpreis nicht unter 4,35 $ und 3,9 $ pro kg liegen.

Der Erlass enthält auch solche Artikel wie Milch und Sahne, Butter und Käse.

Der Erlass ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Abonnieren Sie uns auf
Twitter
Letzte Nachrichten aus Belarus