MINSK, 05. September (BelTA) - Das Staatliche Zollkomitee teilt mit, welche schnell verderbende Waren die Liste der Güter, die vorrangiger Zollabfertigung unterliegen, ergänzen.
Der Ministerrat hat den Beschluss Nr. 552 vom 30. August 2022 "Zur Änderung des Beschlusses Nr. 406 des Ministerrates der Republik Belarus vom 20. Juni 2019" angenommen. Dieser Erlass enthält eine neue Fassung des Verzeichnisses von Waren, die schnell verderben und gemäß Artikel 81 des Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion einer vorrangigen Zollabfertigung unterliegen.
Insbesondere wird die Liste durch solche Warengruppen ergänzt wie: Fett, Sahne, Joghurt, Hüttenkäse, andere Milcherzeugnisse, bestimmte Gemüsearten (Zwiebeln, Kohl), Säfte, Nukleinsäuren und ihre Salze, Impfstoffe, Toxine, Mikrobenkulturen, Eiweißkörper.