MINSK, 7. April (BelTA) - Der belarussische Premierminister Alexander Turtschin hat die Verordnung des Ministerrates „Über die Beschaffung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) aus eigenen Mitteln“ unterzeichnet, teilt der Pressedienst der Regierung mit.
Das Dokument sieht vor, dass die Beschaffung aus eigenen Mitteln im digitalen Format möglich ist, genauso wie die öffentlichen Beschaffungen. Die wettbewerblichen Beschaffungsverfahren werden auf elektronisches Format umgestellt. Ausgenommen sind Beschaffungen, die vertrauliche Informationen enthalten, die nur eingeschränkt verbreitet werden dürfen.
Zudem wird eine einheitliche Beschaffungsordnung für Organisationen auf staatlicher und lokaler Ebene festgelegt. Bisher wurden durch Beschlüsse der Gebietsräte Beschaffungsordnungen erlassen, die den Bestimmungen der Verordnung des Ministerrates vom 15. März 2012 Nr. 229 „Über die Verbesserung der Beziehungen im Bereich der Beschaffung von Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) aus eigenen Mitteln“ ähnelten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Gesetzgebung über Beschaffungen aus eigenen Mitteln auf Beschaffungen ausgeweitet wird, die über 100 Basiseinheiten liegen (bisher waren Beschaffungen in unbegrenzter Zahl bis zu einem Betrag von 1.000 Basiseinheiten ohne Berücksichtigung der Anforderungen der Verordnung Nr. 229 erlaubt), auf Subjekte, die an Holdings mit staatlicher Beteiligung teilnehmen, sowie auf Mietverträge (einschließlich Finanzierungsleasing (Leasing)).
Die Teilnehme an den Beschaffungen wird verboten, wenn Personen mit der beschaffenden Organisation verbunden sind, wenn Subjekte an terroristischen oder extremistischen Aktivitäten beteiligt waren oder sind und wenn juristische Personen wegen Korruptionsdelikten verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Verringerung der Gründe für Beschaffungen unter Umgehung der Anforderungen des Gesetzes über Beschaffungen aus eigenen Mitteln (Ausnahmen bleiben bestehen für Beschaffungen von Erdöl, Telekommunikationsdienstleistungen, Immobilien, Waren zu festgelegten Preisen, Waren (Dienstleistungen), die eine schnelle Entscheidung erfordern, und anderes).
Darüber hinaus werden Besonderheiten für die Miete von Technik, die Ausführung von Bauleistungen und die Erbringung von Dienstleistungen unter Nutzung von Technik festgelegt (Lastkraftwagen, Spezialfahrzeuge, Anhänger und Sattelauflieger, Land- und Forstwirtschaftsmaschinen, Kettenzugmaschinen, Planierraupen, Bagger nach bestimmten Codes des Staatlichen Klassifikators der Republik Belarus).
Die Verordnung tritt drei Monate nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.
