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15 April 2026, 13:01

Regierung regelt Verwaltungsverfahren im Umgang mit genetischen Ressourcen

MINSK, 15. April (BelTA) – Die Regierung hat die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit genetischen Ressourcen geregelt. Der entsprechende Beschluss wurde von Premierminister Alexander Turtschin unterzeichnet, teilte der Pressedienst der Regierung mit.

Der Beschluss sieht vor, die Liste der Verwaltungsverfahren, die gegenüber Wirtschaftssubjekten durchgeführt werden, um Verwaltungsverfahren zur Gewährung und Änderung der Bedingungen des Zugangs zu genetischen Ressourcen zu ergänzen. Es wird das Verfahren für die Durchführung dieser Verwaltungsverfahren für Wirtschaftssubjekte und Bürger festgelegt.

Die Durchführung der Verwaltungsverfahren fällt in die Zuständigkeit der Nationalen Koordinierungsstelle für den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gemeinsame Nutzung von Vorteilen der staatlichen wissenschaftlichen Einrichtung „Institut für Genetik und Zytologie der Nationalen Akademie der Wissenschaften von Belarus“.

Der Beschluss wurde erlassen, um die Bestimmungen des Gesetzes vom 5. März 2024 Nr. 356-Z „Über den Umgang mit genetischen Ressourcen“ und des Präsidialerlasses vom 9. Januar 2026 Nr. 5 „Über die Änderung von Präsidialdekreten der Republik Belarus zur Durchführung von Verwaltungsverfahren“ umzusetzen.

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