MOSKAU, 15. April (BelTA) — Die Änderungen der Regeln zur Bestimmung des Ursprungslands bestimmter Warenarten zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Beschaffungen in den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), die durch Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftsunion angenommen wurden, sind am 15. April in Kraft getreten.
Dieser Beschluss ermöglichte neuen Gruppen von Industriegütern mit 31 Warenpositionen den Zugang zu öffentlichen Beschaffungen in der EAWU. Nach Angaben der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) gehören dazu unter anderem Pestizide, Kraftstoffzusätze, spezielle Polyethylenarten, Epoxid- und Alkydharze, Generatorsätze, Kassenterminals, Computer und Monitore.
„Um die Inländerbehandlung zu gewährleisten, wurde in die Regeln ein Mechanismus zur rechtzeitigen Informierung der Kommission und der Mitgliedstaaten über Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften zur Bestätigung des Ursprungslands von Waren für Zwecke der öffentlichen Beschaffung aufgenommen“, fügte die EAWK hinzu.
