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05 September 2022, 14:12

Wirtschaftsministerium legt aktualisiertes Investitionsförderungsgesetz vor

MINSK, 5. September (BelTA) – Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen in Belarus vorgelegt.

Die belarussische Wirtschaft braucht heute vor allem einen Zufluss von Kapitalinvestitionen und Unternehmen, die mehr Investitionen wagen. Die Regierung hat einige „Schwachstellen“ in der Gesetzgebung entdeckt, die den Zufluss von Investitionen behindert haben. Das Wirtschaftsministerium hat in diesem Zusammenhang einen Gesetzesentwurf „Über die Förderung und Unterstützung von Investitionsprojekten in Belarus“ ausgearbeitet, um die Investitionstätigkeit zu fördern.

Das Dokument zielt darauf ab, kleine und große Investitionsprojekte zu unterstützen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Projekt mit den von der Regierung festgelegten Prioritäten übereinstimmt und sich positiv auf die Wirtschaft der Region oder des Landes auswirkt.

Der Gesetzentwurf stützt sich auf den Erlass Nr. 10 „Über die Schaffung zusätzlicher Bedingungen für Investitionen in der Republik Belarus“, der seit über 10 Jahren in Kraft ist.

Neu am Gesetzentwurf sind drei Mechanismen für die Umsetzung von Projekten. Erstens soll ein Investitionsvertrag geschlossen werden. „Der Mechanismus ist seit 2009 in Kraft. Die Rechtsanwendungspraxis und externe Herausforderungen haben zu einer Anpassung des Gesetzes geführt. Nun sollen großen Projekten mehr Privilegien zugeteilt werden. Was die Größe der Projekte betrifft, so geht es darum, einen Mindestbetrag für den Abschluss einer Vereinbarung festzulegen. Die aktualisierte Liste der Privilegien umfasst eine Stabilisierungsklausel, Befreiung von Einkommenssteuer, Kostenerstattung für den Bau der Infrastruktur, Änderung des Verwendungszwecks des Grundstücks und der funktionalen Zusammensetzung der Einrichtung usw.“, so der Pressedienst des Ministeriums.

Zweitens geht es um ein spezielles Investitionsabkommen. „Der neue Mechanismus, bei dem es sich um eine besondere Art von Investitionsabkommen handelt, wurde unter Berücksichtigung ähnlicher Erfahrungen in der Russischen Föderation entwickelt. Sie soll den Grad der Lokalisierung der Produktion erhöhen und die Schaffung neuer Produktionsstätten erleichtern. Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass der Staat die vom Investor produzierten Güter aufkauft und keine Anforderungen an den Umfang der Investitionen stellt. Solche Verträge werden auf Wettbewerbsbasis geschlossen“, so das Ministerium.

Dritte Neuheit ist ein separates Investitionsprojekt auf Beschluss des Exekutivkomitees. „Wir sprechen hier über einen neuen, vereinfachten Mechanismus zur Durchführung von Investitionsprojekten. Erstens gibt es kein klassisches Investitionsabkommen zwischen dem Investor und dem Staat. Zu den wichtigsten Anreizen für den Investor gehört die Gewährung der begehrtesten Vergünstigungen (Befreiung von der Zahlung des Pachtrechts für ein Grundstück, der Miete, der Grundsteuer usw.). Ziel eines solchen Konzepts ist es, die Interessen der Investoren und der Region in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck werden die Exekutivkomitees unabhängig voneinander die Prioritäten für die Durchführung solcher Kleinprojekte festlegen und dabei die Besonderheiten der Entwicklung der einzelnen Gebiete berücksichtigen“, so das Wirtschaftsministerium.

Die oben erwähnten Ansätze zur Projektdurchführung sind nur ein Teil der Innovationen. Eine umfassende Bewertung des Gesetzentwurfs wird in naher Zukunft im Rahmen der öffentlichen Diskussion möglich sein.

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