
Am 9. August ist Präsidentschaftswahl in Belarus
8.00-20.00 – Öffnungszeiten der Wahllokale. Abstimmen kann man in Wahllokalen oder zu Hause.*
Die Wähler müssen:
- in der Wählerliste namentlich erfasst sein,
- einen Personalausweis vorzeigen.
Stimmzettel wird ausgehändigt gegen Vorlage von:
- Pass
- Militärausweis
- Dienstausweis
- Rentnerausweis
- Studentenausweis
- Bestätigung über den Verlust des Passes
- Führerschein
Die Abstimmung besteht darin, dass die Wahlberechtigten durch Ankreuzen oder andere Markierungen (Kreuz oder Hacken) ihre Stimmen für den gewünschten Kandidaten abgeben.
Ein Stimmzettel gilt als ungültig, wenn auf ihm gar nichts angekreuzt ist oder wenn der Wähler mehr Markierungen als erforderlich hinterlässt.
*Wenn der Wähler aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal anwesend sein kann, darf er die Wahlkommission um die Abstimmung zu Hause bitten. Der entsprechende Antrag ist spätestens bis 18.00 am 9. August 2020 zu stellen.
Quelle: Zentrale Wahlkommission der Republik Belarus