
Das Parlament – die Nationalversammlung der Republik Belarus – ist ein repräsentatives und gesetzgebendes Organ. Es besteht aus der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik.
Das Parlament wird alle 4 Jahre gewählt.
Die Repräsentantenkammer
Besteht aus 110 Abgeordneten.
Die Abgeordneten der Repräsentantenkammer werden in direkten Wahlen von Staatsbürgern gewählt.
Jeder belarussische Bürger im Alter von 21 Jahren darf sich um ein Abgeordnetenmandat bewerben.
Der Rat der Republik (Kammer der territorialen Vertretung)
Besteht aus 64 Vertretern
Die Mitglieder des Rates der Republik werden von lokalen Abgeordneten gewählt (jedes Gebiet und die Hauptstadt stellen je 8 Kandidaten), 8 Mitglieder werden vom Präsidenten ernannt. Zum Mitglied des Rates der Republik darf jeder Bürger des Landes im Alter von 30 Jahren werden, der auf dem Territorium des jeweiligen Gebiets oder der Hauptstadt mindestens 5 Jahre gewohnt hat.
Termine für die Durchführung der Wahlen:
zum Rat der Republik – 7. November 2019
zur Repräsentantenkammer – 17. November 2019
Quellen: Verfassung der Republik Belarus, Erlasse des Präsidenten Nr.293 und Nr.294 vom 5. August 2019