
Das Existenzminimum beträgt ab 1. Mai bis zum 31. Juli 2020 im Durchschnitt pro Kopf der Bevölkerung Br246,78.
Das Existenzminimum wächst um 2,9% gegenüber der seit 1. Februar 2020 geltenden Größe (Br239,87) an.
Existenzminimumgrößen für die wichtigsten sozial-demographischen Gruppen der Bevölkerung:
-arbeitsfähige Bevölkerung – Br275,48;
-Rentner – Br187,22;
-Studenten - Br237,3;
-Kinder im Alter bis 3 Jahre - Br158,94;
-Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahre - Br217,84;
-Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahre - Br265,2.
Mit der Vergrößerung des Existenzminimums steigen auch ab Mai soziale Garantien:
-Mindestarbeits- und soziale Renten;
-Zulagen und Zuschläge für 75- und über 75-Jährige;
-Betreuungshilfe für Behinderte der 1. Gruppe oder für 80-Jährige;
-Kinderbeihilfe für Familien;
-andere soziale Auszahlungen, die vom Existenzminimum abhängen.
Quelle: Beschluss des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz vom 23. April 2020 Nr. 38.