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23 September 2019, 17:08

Außenministerium: Keine Konsulargebühr für Behinderte im Visaabkommen vorgesehen

MINSK, 23. September (BelTA) - Behinderte können von der Konsulargebühr bei der Beantragung eines Schengen-Visums befreit werden. Das teilte das Außenministerium während des Konsulartages im sozialen Netzwerk Facebook mit.

Der Entwurf des Visaabkommens mit EU-Staaten befreit Behinderte und Begleitpersonen von der Konsulargebühr (unabhängig von der Arbeitsunfähigkeitsstufe).

Daneben wird betont, dass Rentner nicht als eine abgesonderte Kategorie der Bürger stehen, die von der Konsulargebühr befreit werden können. Gleichzeitig können sie zu anderen Kategorien der Bürger gehören, die von der Konsulargebühr befreit werden – Verwandte von Bürgern von Belarus, die sich gesetzmäßig auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten aufenthalten oder EU-Bürger sind; Personen, die Dokumente vorzeigen können, die Reisen zu humanitären Zwecken bestätigen.

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