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06 Februar 2019, 18:03

Belarus hält es für unzulässig, Espoo-Konvention für politische Manipulation zu missbrauchen

MINSK, 6. Februar (BelTA) – In Genf findet am 5.-7. Februar ein Treffen der Vertragsparteien der Espoo-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen statt. Die belarussische Delegation nimmt daran teil, sie wird von der ersten stellvertretenden Ministerin für Naturressourcen und Umwelt, Ija Malkina, geleitet. Das teilte ein Sprecher des Umweltministeriums gegenüber BelTA mit.

Im Mittelpunkt des Treffens stehen einzelne Entscheide zur Überprüfung der Einhaltung der Konvention von Espoo.

„Im Zusammenhang mit der Überprüfung der litauischen Beschwerde bezüglich des Bauens des Belarussischen Kernkraftwerks hat die Delegation aus Belarus in ihren Redebeiträgen mehrfach hervorgehoben, dass das Atomkraftwerk in Ostrowez in strengster Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und internationalen Verpflichtungen des Landes gebaut wird. Die Delegation wies darauf hin, dass politische Manipulationen mit Verweis auf das Espoo-Regelwerk unzulässig sind, weil sie die Integrität der Konvention und ihren internationalen Ruf letztendlich untergraben. Litauen wurde erneut ein Instrumentarium von gemeinsamen Handlungen angeboten, die es dem offiziellen Vilnius erlauben würde, mit der so gerne praktizierten Einreichung von Beschwerden bei internationalen Organisationen aufzuhören und in einen direkten Dialog wieder einzutreten“, hieß es aus dem Außenministerium.

Die belarussische Delegation informierte alle Vertragsparteien über die Sicherheitsmaßnahmen im AKW Ostrowez, über die Kooperation der Regierung mit der IAEA, Ergebnisse von IAEA-Missionen und über die Kernenergiezusammenarbeit mit der EU.

Belarus vertreten beim Vertragsparteientreffen Vizeenergieminister Michail Michadjuk, ständiger Repräsentant von Belarus in Genf, Juri Ambrasewitsch, Leiter des Umweltministeriums, des Energieministeriums, des Katastrophenschutzministeriums, des Außenministeriums und der Ständigen Repräsentanz der Republik Belarus in Genf.

Das Übereinkommen von Espoo verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf Nachbarstaaten zu prüfen. Zudem soll es sicherstellen, dass die potenziell betroffenen Nachbarländer über die möglichen Umweltauswirkungen eines Projektes informiert und konsultiert werden.

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