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08 Mai 2020, 13:02

Jermoschina: Präsidentschaftswahlen 2020 werden unter Sonderbedingungen stattfinden

MINSK, 8. Mai (BelTA) – Die Präsidentschaftswahlen 2020 werden unter Sonderbedingungen stattfinden. Das erklärte die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK), Lidija Jermoschina, heute im Parlament, wie ein BelTA-Korrespondent bekanntgab.

Die ZWK-Leiterin bemerkte, wegen der Coronavirus-Pandemie werde diese Wahlkampagne unter Sonderbedingungen stattfinden. „Sie wird sich sehr von den Präsidentschaftswahlkampagnen unterscheiden, die zuvor durchgeführt wurden“, sagte Lidija Jermoschina.

Die Änderungen werden für alle Teilnehmer der Kampagne gelten. Zum Beispiel werden die Unterschriftensammler verpflichtet sein, die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zu erfüllen, alle sollten mit persönlicher Schutzausrüstung versorgt werden.

Die Sitzungen der Gebiets-, Kreis- und Stadtregierungen werden ohne Beobachter, ohne Vertreter von Parteien und öffentlichen Vereinigungen abgehalten, wenn sie wahlbezogene Fragen besprechen werden. „Gleichzeitig sollten die Exekutivorgane einen Stream von solchen Sitzungen oder eine Aufzeichnung auf ihre Webseiten stellen, so dass alle Interessierten sie sehen können“, sagte Lidija Jermoschina.

Sie fügte hinzu, dass auch die Beobachter die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zur sozialen Distanzierung und zur Bereitstellung von Schutzausrüstung erfüllen sollen. Derzeit geht es um nur nationale Empfehlungen. Der ZWK-Leiterin geht noch nicht davon aus, ob internationale Experten zu den Wahlen in Belarus kommen werden.

In Beantwortung der Fragen von Journalisten bemerkte Lidija Jermoschina, dass die Pandemie die Wahlkampagne in diesem Jahr beeinflusst hat, und zwar in dem Sinne, dass die Wähler im August (traditionell ein Urlaubsmonat) im Land sein werden. „Und selbst wenn sie sich in dieser Zeit erholen, werden wir ihnen alle Möglichkeiten geben, am Ort der Erholung eine Stimme abzugeben“, betonte die Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission. Beispielsweise werden die Studenten an ihrem ständigen Wohnort wählen können, Menschen, die in Sommerhäusern wohnen - in Dorfräten. Gleichzeitig werden sie aus den Wählerverzeichnissen in den Städten ausgeschlossen.

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