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15 März 2019, 16:56

Mjasnikowitsch: Nationale Interessen müssen bei Entwicklung des Unionsstaates berücksichtigt werden

MINSK, 15. März (BelTA) – Nationale Interessen müssen bei der Entwicklung des Unionsstaates von Russland und Belarus unbedingt berücksichtigt werden. Das erklärte Sprecher des Rates der Republik, Michail Mjasnikowitsch, im Anschluss an die Botschaft des Verfassungsgerichtes an den Staatschef und das Parlament, die der Vorsitzende des Verfassungsgerichtes Pjotr Miklaschewitsch heute verlesen hat.

„Mit der Zeit wächst die Bedeutung einzelner Befugnisse des Verfassungsgerichts“, sagte Mjasnikowitsch. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerksam, dass die Korrelation zwischen dem nationalen und supranationalen Recht angesichts der Verbesserung des EAWU-Rechts und des Baus des Unionsstaates Russland-Belarus an Aktualität gewinne.

„Das ist eine neue Funktion der Nationalversammlung und des Verfassungsgerichtes. Das Parlament hält es für notwendig, dass alle Integrationsbemühungen im Unionsstaat und in der Eurasischen Wirtschaftsunion ausschließlich unter Wahrung der Souveränität, Unabhängigkeit, territorialer Integrität, Verfassung und anderer Staatssymbole unternommen werden müssen. Die Unionsstaaten Belarus und Russland müssen jede Entscheidung unter Berücksichtigung nationaler Interessen und im Konsens herbeiführen. Dieser Ansatz hat Priorität“, betonte der Ratssprecher.

Mit der Botschaft „Über den Zustand der Verfassungsmäßigkeit in der Republik Belarus 2018“ hat das Verfassungsgericht einen wichtigen Baustein für den Bau eines demokratischen Staates gelegt. Die Oberkammer des Parlaments arbeitet mit dem Verfassungsgericht in aktuellen Rechtsfragen und auf allen Etappen der Gesetzesschöpfung zusammen.

Belarus sei ein souveräner Staat, dessen Meinung in der Welt Gehör finde. Belarus könne stolz sein auf eine moderne und vollständige Gesetzgebung, sagte Mjasnikowitsch. „Aber das Leben geht weiter. Evolutionäre Veränderungen werden bei der Gesetzgebungstätigkeit berücksichtigt. Heute steht die Entwicklung der nationalen Gesetzgebung im Einklang mit den in der Botschaft des Verfassungsgerichts dargelegten Trends: Humanisierung der Rechtsordnung, Stärkung der Rolle der Selbstregulierung, Digitalisierung verschiedener Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit, Integration in die nationalen Rechtsordnungen anderer Länder“, betonte Michail Mjasnikowitsch.

Ab 2019 werden belarussische Gesetze bestimmte Innovationen enthalten, die es vorhin nicht gegeben hat. Es geht darum, die Folgen der Rechtsakte abzuschätzen. Eine davon ist die Auswirkung auf die Unternehmenstätigkeit. Darüber hinaus praktizieren die Gesetzgeber seit Anfang 2019 die Vorbereitung von Gesetzentwürfen als Paket, was zur Steigerung der Zahl von Direktnormen und Reduzierung der institutionellen Gesetzgebung führt. Unter den wichtigen Instrumenten zur Gestaltung des Rechtssystems, das den modernen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, nannte der Sprecher die wissenschaftliche Expertise.

Michail Mjasnikowitsch erinnerte daran, dass Präsident Alexander Lukaschenko auf dem Zweiten Kongress der Wissenschaftler im Dezember 2017 auf die Notwendigkeit aufmerksam machte, eine umfassende humanitäre Expertise für die wichtigsten Gesetzesinitiativen und -projekte zu schaffen. Die Experten sollen die Gesetze nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus soziologischer, psychologischer, kultureller und traditioneller Sicht bewerten. Der Rat der Republik hat zusammen mit den interessierten republikanischen Gremien und der Nationalen Akademie der Wissenschaften bereits die wichtigsten Ansätze für die Umsetzung dieser Initiative erarbeitet.

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