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Politik
23 September 2019, 16:46

Rückübernahmeabkommen mit EU wird zu keinen Migrationsrisiken führen

MINSK, 23. September (BelTA) – Nach der Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens mit der EU wird es keine Migrationsrisiken für Belarus geben. Das geht aus einer Mitteilung des Außenministeriums hervor, die im offiziellen Facebook-Account veröffentlicht wurde.

Mit der Unterzeichnung des Visaerleichterungsabkommens und dem Abschluss aller innerstaatlichen Verfahren wird auch das Rückübernahmeabkommen in Kraft treten – das Abkommen über die Rückführung illegaler Einwanderer. Die beiden Dokumente enthalten Verpflichtungen, die für beide Seiten bindend sind, hieß es aus dem Ministerium.

„In Bezug auf die Verpflichtungen der Republik Belarus zur Rückführung von Drittstaatsbürgern ist ein zweijähriger Übergangszeitraum vorgesehen. Das bedeutet, dass innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Abkommens Drittstaatsbürger und Staatenlose nicht des Landes verwiesen werden. Nach einer einheitlichen Meinung belarussischer Beamten sind damit für Belarus keine bedeutenden Migrationsrisiken verbunden“, hieß es.

Das Rückübernahmeabkommen zwischen EU und Belarus regelt die Rückführung bzw. Abschiebung von Personen (eigene Staatsbürger, Drittstaatsbürger, Staatenlose), die auf dem Territorium der Zielländer nicht mehr den Kriterien der Legitimität genügen. Das Rückübernahmeabkommen enthält gegenseitige schnell wirkende und effektive Verfahren zur Abschiebung illegaler Einwanderer.

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