
MOSKAU, 27. Januar (BelTA) - Der russische Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz zur Ratifizierung des Abkommens zwischen den Regierungen von Belarus und Russland über die gegenseitige Anerkennung von Visa und somstigen Fragen im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Staatsangehöriger und Staatenloser ins Hoheitsgebiet des Unionsstaates unterzeichnet. Der Text des Gesetzes ist auf dem russischen amtlichen Portal für Rechtsinformationen veröffentlicht.
Damit hat die russische Seite das erforderliche Ratifikationsverfahren abgeschlossen. Das von Russland initiierte Abkommen wurde am 19. Juni 2020 in Minsk unterzeichnet. Belarus hat seinerseits die Ratifizierung im Dezember 2020 abgeschlossen.
Das Ziel des Abkommens ist die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Regelung des Grenzübertritts von Ausländern und Staatenlosen über die belarussisch-russische Grenze. Nach Abkommen erhalten Ausländer das Recht aufgrund eines Visums eines von beiden Staaten und und von Ausweispapieren, ins Staatsgebiete von Belarus und Russland ein- und auszureisen, sich in Belarus und Russland aufzuhalten, im Transit durch das Hoheitsgebiet von Belarus und Russland zu fahren.
Zur Umsetzung des Abkommens wird ein System für den Informationsaustausch zwischen den Parteien über ausgestellte und annullierte Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse sowie über das Überschreiten der Grenzen von Belarus und Russland an den Grenzübergangsstellen eingerichtet. Ferner ist vorgesehen, dass ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die über eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis, oder eine Einladung zur Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung der einen Vertragspartei und einen Ausweis verfügen, das Recht haben, während der Gültigkeitsdauer der genannten Paiere ins Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei ein- und auszureisen, sich dort aufzuhalten und im Transit zu reisen.
Das Abkommen tritt 30 Tage nach der Zustellung der letzten schriftlichen Mitteilung, dass die Parteien alle erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen haben, in Kraft.