
MINSK, 8. Juni (BelTA) – Die UN-Sonderberichterstatterin Elena Dowgan fordert die Internationale Arbeitsorganisation auf, Entscheidungen zu vermeiden, die gegen die UN-Charta verstoßen würden. Diese Position wurde in Anbetracht der Tatsache eingenommen, dass die Leitungsgremien der ILO den Mitgliedsstaaten vorgeschlagen haben, einseitige restriktive Maßnahmen gegen die Republik Belarus zu beschließen.
Nach Angaben der Gewerkschaftsföderation der Republik Belarus hat die UN-Sonderberichterstatterin betont, dass die UN-Charta das Recht anderer internationaler Organisationen, Sanktionen gegen Mitgliedstaaten zu verhängen, einschränke. Die Einhaltung der Verpflichtungen aus der UN-Charta war der Hauptgrund für die Streichung jeglicher Bezugnahme auf Wirtschaftssanktionen aus der ILO-Charta im Jahr 1946.
Dowgan sagte, sie habe in vielen Staaten gearbeitet, gegen die Sanktionen verhängt worden seien, und können feststellen, dass die Anwendung wirtschaftlicher und finanzieller Beschränkungen sowie die Unterbrechung der Beziehungen im akademischen, sportlichen und kulturellen Bereich sich nachteilig auf die Menschenrechte auswirke, Arbeitslosigkeit und Armut erhöhe, die Arbeitsbedingungen verschlechtere, den Zugang zu grundlegenden Gütern, einschließlich Lebensmitteln und Medikamenten, stark einschränke und die staatlichen Sozialprogramme für die Bedürftigsten untergrabe. „Wissenschaftler, Sportler, Künstler, Kleinunternehmer und Kunsthandwerker leiden unter diesen ungerechten Maßnahmen. Sie werden häufig von internationalen Kooperationsinitiativen, internationalen Projekten, Wettbewerben, Konferenzen und Programmen ausgeschlossen, wodurch ihnen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und zusätzliche finanzielle Mittel vorenthalten werden“, sagte sie.
Der UN-Sonderberichterstatterin forderte die ILO-Generalkonferenz nachdrücklich auf, alle Schritte zu vermeiden, die so ausgelegt werden könnten, dass sie die ILO-Mitgliedstaaten zu Maßnahmen ermutigen oder diese zulassen, die nicht mit der UN-Charta vereinbar sind, und betonte, dass die ILO-Mitgliedstaaten im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Organisation handeln müssen, deren Hauptziel der Schutz von Arbeitnehmerrechten ist. Die Expertin forderte die ILO darüber hinaus auf, Mechanismen zur regelmäßigen Überwachung der negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte einzurichten.