MINSK, 23. März (BelTA) – Der Präsident von Belarus Alexander Lukaschenko hat den Erlass Nr. 101 unterzeichnet, mit dem das erste Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen zur weiteren Strafverbüßung vom 6. März 1998 gebilligt wird. Das teilte der Pressedienst des belarussischen Staatschefs mit.
Das Protokoll wurde am 10. Oktober 2025 von den Staatschefs der GUS-Mitgliedstaaten in Duschanbe unterzeichnet. Es sieht vor, dass in der zuständigen Behörde des Landes eine beauftragte Person benannt wird, die für die operative Zusammenarbeit in Fragen der Überstellung Verurteilter zur Strafverbüßung nach dem Grundsatz der Staatsangehörigkeit zuständig ist.
Es werden die Befugnisse dieser Amtsperson, das Verfahren des Informationsaustauschs sowie weitere Maßnahmen festgelegt, die eine erhebliche Beschleunigung der im Übereinkommen vorgesehenen Formalitäten ermöglichen.
