MINSK, 16 April (BelTA) – Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat am 16. April den Erlass Nr. 129 „Über die Vereinfachung des Verfahrens zur Bereitstellung von Vermögen für landwirtschaftliche Organisationen“ unterzeichnet, wie der Pressedienst des Staatsoberhauptes mitteilte.
Das Dokument sieht vor, dass juristische Personen landwirtschaftlichen Organisationen bewegliches Vermögen unentgeltlich zur Nutzung überlassen dürfen – ohne Erstattung der angefallenen Abschreibungen sowie der Kosten für Instandhaltung, Betrieb, Instandsetzung und laufende Reparaturen dieses Vermögens. Sie können den Restwert des unentgeltlich übertragenen Vermögens sowie die mit der Übertragung verbundenen Aufwendungen zulasten des Kapitalrücklagekontos und des Gewinnvortrags (bzw. des Verlustvortrags) abschreiben.
Gemäß dem Erlass können staatliche Stellen und Organisationen Entscheidungen über die Gewährung unentgeltlicher (Förder-)Hilfe für landwirtschaftliche Organisationen treffen, ohne dass es einer entsprechenden Zustimmung bedarf. Bei Handelsgesellschaften ist dies unabhängig von ihrem finanziellen Ergebnis möglich, sofern die Hilfe in Form von beweglichem Vermögen geleistet wird.
