MINSK, 16. Oktober (BelTA) – Der Entwurf des Erlasses zur Bekämpfung der unlauteren Vermittlung wurde dem belarussischen Staatschef Alexander Lukaschenko zur Einsichtnahme vorgelegt. Das sagte der Vorsitzende des Komitees für staatliche Kontrolle, Leonid Anfimow, heute vor Journalisten.
„Der Erlassentwurf liegt dem Staatschef bereits zur Einsichtnahme vor. Ich glaube, dass der Präsident eine Sonderbesprechung einberufen wird, um über den Erlass selbst und die unlautere und unbegründete Vermittlung zu diskutieren“, erzählte Anfimow.
Der Erlassentwurf sieht unter anderem vor, dass alle Beschaffungen aus öffentlichen Mitteln einer Abstimmung mit übergeordneten Stellen bedürfen. „Will man eine Ware bei einem Vermittler kaufen, so muss man die Beschaffung genehmigen lassen“, sagte Anfimow.
Bei Beschaffungen von Vermittlern handelt es sich um den Preislimit, präzisierte der Vorsitzende des Komitees. „Es wird eine maximale Preisgrenze bestimmt, ein Limit für die Beschaffungen. Unter dieser Grenze wird der Betrieb ohne Erlaubnis einer zuständiger Stelle Waren kaufen dürfen“, bemerkte er.