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19 September 2019, 11:17

Familienkapital: Lukaschenko verlängert Unterstützung für kinderreiche Familien bis 2024

MINSK, 19. September (BelTA) – Das staatliche Programm für die Unterstützung kinderreicher Familien „Familienkapital“ wird mit dem Erlass des Präsidenten Nr. 345 („Über das Familienkapital“) um weitere 5 Jahre – vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 – verlängert. Wie der Pressedienst des belarussischen Staatschefs gegenüber der Presse mitteilte, wurde das Dokument am 18. September unterzeichnet.

Das Familienkapital für kinderreiche Familien beträgt Br22,5 Tsd. (ab 01.01.2020) und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angeglichen. Das Recht auf die Beantragung des Familienkapitals erhalten belarussische Staatsbürger nach der Geburt (Adoption) des dritten und des weiteren Kindes, wenn die Familie im Fall der Geburt (Adoption) mindestens drei minderjährige Kinder erzieht.

Das Familienkapital dürfen die kinderreichen Familien in Anspruch nehmen, wenn das dritte oder das nachfolgende Kind volljährig wird (18 Jahre). Aus diesen Mitteln im Wert von ca. 10.000 USD können folgende Anliegen finanziert werden: Verbesserung der Wohnverhältnisse, Bildungsdienstleistungen, soziale oder medizinische Dienstleistungen, Sparrente der Mutter.

Die Mittel aus dem Familienkapital können für die oben genannten Ziele auch vorzeitig in Anspruch genommen werden – dafür braucht die Familie eine Genehmigung, die vom Ministerrat beschlossen wurde.

Für die Bildung des Familienkapitals muss die Familie ein Einlagenkonto („Familienkapital“) bei der OAO ASB Belarusbank einrichten.

Wenn die Familie die beantragten Mittel des Familienkapitals bis zum 21. Lebensjahr des dritten oder des darauffolgenden Kindes oder innerhalb von 5 Jahren nach der Einreichung des Verfügungsantrags nicht in Anspruch nimmt, werden sie der Rückgabe an den Staatshaushalt unterliegen.

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