
MINSK, 24. Januar (BelTA) - Der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko hat den Erlass Nr. 16 unterzeichnet, der Anpassungen am Erlass Nr. 412 vom 14. November 2019 "Über die Unterstützung der Exporte" vornimmt, informiert der Pressedienst des belarussischen Staatschefs.
Der Erlass erweitert insbesondere die Möglichkeiten, einen Teil der Kosten für die Konformitätsbewertung nicht nur für technische, sondern auch für andere obligatorische Anforderungen beim Verkauf von Waren in bestimmten Ländern zu erstatten, wie z. B. veterinärmedizinische und phytosanitäre Anforderungen, Anforderungen für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Kosmetika ("Halal", "Koscher", "Kaschrut", "Gesundheitszeugnis" und andere).
Der Erlass lässt weitere Instrumente zur finanziellen Unterstützung von Exporten zu entwickeln und den Zugang belarussischer Produkte zu vielversprechenden Märkten – unter anderem Eintritt in die Märkte des Fernauslands (China, die VAE, Indonesien und andere) - zu erleichtern.