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30 Dezember 2019, 19:39

In Belarus wird es weniger Verwaltungsverfahren geben

MINSK, 30. Dezember (BelTA) – Am 30. Dezember hat Präsident von Belarus Alexander Lukaschenko den Erlass Nr. 492 unterzeichnet, mit dem die Liste von Verwaltungsverfahren, die von den Regierungsstellen und anderen Behörden auf Anfrage der Bürger durchgeführt werden, umfassend korrigiert wurde. Das teilte der Pressedienst des Staatschefs mit.

Mit dem Erlass entfällt für die Autofahrer die Notwendigkeit, ein Führerscheinkupon und eine Prüfplakette zu beantragen. Auch wird das Verfahren zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins geregelt.

Die Fristen für die Registrierung von wohnungsbedürftigen Personen werden gekürzt, die Entscheidung über die Erklärung der Wohnung als nicht den festgelegten sanitären und technischen Anforderungen entsprechend gilt fristlos (statt von 6 Monaten).

Der Erlass vereinfacht das Verfahren zur Registrierung von Bürgern im Konsulatsregister, sieht die Befreiung von den Registrierungsgebühren für Ausländer vor, die sich vorübergehend in Belarus aufhalten, wenn die Registrierung über ein einziges Portal elektronischer Dienstleistungen beantragt wird.

Bei Antragsstellung in Steuerbehörden wird die Vorlage einer Kopie des Passes anstelle des Originals als rechtmäßig angesehen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger Anträge elektronisch und schriftlich einreichen, ohne persönlich dabei zu sein.

Um das Adoptionsgeheimnis zu wahren, wird es möglich sein, anstelle einer Kopie der Gerichtsentscheidung über die Adoption einen Auszug aus diesem Dokument zu vorzulegen.

Darüber hinaus werden neue Verwaltungsverfahren eingeführt, die für die Ausübung der Rechte der Bürger notwendig sind. Nicht relevante Verfahren werden abgeschafft, wie z.B. der Erlass von Entscheidungen über die Privatisierung von Wohnraum.

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