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07 Juli 2026, 18:47

Lukaschenko bestätigt Maßnahmen zur Entwicklung des Südostens des Gebiets Mogiljow und der Region Poosserje bis 2030

MINSK, 7. Juli (BelTA) – Präsident Alexander Lukaschenko hat am 7. Juli den Erlass Nr. 216 „Über Maßnahmen zur Entwicklung einzelner Regionen“ unterzeichnet. Das Dokument legt Maßnahmen fest, um der sozioökonomischen Entwicklung der Kreise der südöstlichen Region des Gebiets Mogiljow und der Region Poosserje im Gebiet Witebsk bis 2030 zusätzlichen Impuls zu verleihen. Das teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.

Es handelt sich um die Kreise Klimowitschi, Kostjukowitschi, Krasnopolje, Kritschew, Slawgorod, Chotimsk und Tscherikow des Gebiets Mogiljow sowie um die Kreise Braslaw, Gorodok, Dokschyzy, Lepel, Mjory, Polozk und Uschatschy des Gebiets Witebsk, die zum sogenannten Poosserje gehören.

Der Erlass wird es ermöglichen, günstige Bedingungen für die weitere Entwicklung der Regionen, die Schaffung neuer Unternehmen und Produktionen auf ihrem Territorium sowie die Umsetzung von Investitionsprojekten zu schaffen.

Das Dokument sieht unter anderem die Gewährung von Transfers aus dem Republikhaushalt vor, um bis zu 35 % der Kapitalkosten zu erstatten, die bei der Umsetzung von Investitionsprojekten unter Inanspruchnahme von Krediten der ОАО „Entwicklungsbank der Republik Belarus“ entstanden sind.

Es werden Anforderungen an Investitionsprojekte festgelegt, die für Transfers in Frage kommen: Sie müssen wirtschaftliche Effizienz nachweisen und die Amortisationszeiten begründen.

Vorgesehen ist auch die Verabschiedung eines Programms für die sozioökonomische Entwicklung der südöstlichen Region des Gebiets Mogiljow für die Jahre 2026–2030 sowie die Ergänzung des Programms für die sozioökonomische Entwicklung des Gebiets Witebsk um einen entsprechenden Abschnitt. Diese Dokumente sollen von den Gebietsräten der Abgeordneten behandelt werden.

Die Verantwortung der Amtsträger für die effektive Umsetzung der im Erlass festgelegten Maßnahmen wird festgeschrieben.

Für den Südosten des Gebiets Mogiljow sind zusätzlich eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgesehen: die Aktualisierung und Verlängerung der Geltungsdauer der Erlasse über Maßnahmen zur Entwicklung dieser Region (vom 8. Juni 2015 Nr. 235 und vom 28. Mai 2020 Nr. 177); die paritätische Finanzierung des Kaufs von Technik aus Mitteln des Republikhaushalts und des Gebietshaushalts im Rahmen der technischen Umrüstung von Organisationen; die Möglichkeit des Kaufs von Färsen und Rindern durch landwirtschaftliche Organisationen aus Mitteln des Republikhaushalts.
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