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26 Dezember 2019, 17:44

Lukaschenko genehmigt Vorbereitungsplan für Gesetzentwürfe 2020

MINSK, 26. Dezember (BelTA) – Der belarussische Präsident, Alexander Lukaschenko, hat den Erlass Nr. 482 unterzeichnet, gemäß dem der Vorbereitungsplan für Gesetzentwürfe 2020 genehmigt wird. Das gab der Pressedienst des Staatschefs von Belarus der Nachrichtenagentur BelTA bekannt.

Die Hauptkriterien bei der Bildung des Planes waren die reale Notwendigkeit der Gesellschaft in der Regelung der entsprechenden Beziehungen, die Priorität ihrer rechtlichen Regelung unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Anforderungen an Systematik, Komplexität und Stabilität der gesetzlichen Regelung gelegt.

Im Jahr 2020 sollen 30 Gesetzentwürfe vorbereitet werden. Darunter sind sowohl prinzipiell neue Gesetze (z.B. „Über Beiträge zum Haushalt des staatlichen außerbudgetären Fonds für Sozialschutz der Bevölkerung der Republik Belarus“, „Über die staatliche Registrierung und Liquidation (Beendigung der Tätigkeit) von Wirtschaftssubjekten“, „Über selbstregulierende Organisationen“, „Über die Lizenzierung“, „Über die freiwillige Tätigkeit“, als auch jene Gesetze, die auf die systemische Aktualisierung der geltenden Gesetze, darunter mit Rücksicht auf die Praxis ihrer Anwendung, abzielen.

Im Jahr 2020 ist auch die Entwicklung von Konzepten für die Gesetze „Über Versicherungstätigkeit“, „Über Arbeitgeberverbände“, „Über Zugang zu Informationen über die Tätigkeit der allgemeinen Gerichte“, „Über Information, Informatisierung und Informationsschutz“ geplant.

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