
MINSK, 14. April (BelTA) - Das Leben selbst bestimmt die begründeten Bestrebungen der Völker der ehemaligen Sowjetrepubliken nach einer engeren Zusammenarbeit. Diese Erklärung hat der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko bei einem Treffen mit den Leitern der Obergerichte ausländischer Staaten abgegeben.
Ausländische Delegationen trafen in Minsk ein, um an den Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Obersten Gerichtshofs von Belarus teilzunehmen. Darunter sind auch die Vertreter von Russland, Aserbaidschan, Tadschikistan, Kasachstans, Usbekistans und Kirgistan.
"Unsere Länder arbeiten in verschiedenen Tätigkeitsbereichen eng zusammen, unter anderem im Rahmen der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, des Unionsstaates und der Eurasischen Wirtschaftsunion. Wir sind aktiv dabei, unsere Präsenz in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit auszubauen. Das Leben selbst bestimmt die begründeten Bestrebungen der Völker der ehemaligen Sowjetrepubliken nach einer engeren Zusammenarbeit. Das ist in unserer sehr schwierigen Zeit besonders aktuell", sagte Alexander Lukaschenko.
Der Präsident betonte, dass die ehemaligen sowjetischen Länder in ihrem Wunsch, die Herrschaft des Rechts und der Ordnung in ihren Ländern zu sichern, die Interessen der Bürger zu schützen, einig seien.
Der Oberste Gerichtshof von Belarus wurde gemäß Verordnung über das Gerichtswesen, angenommen in der Zweiten Tagung des Zentralexekutivkomitees der Belarussischen Sowjetischen Sozialistischen Republik am 30. März 1923 und am 15. April in Kraft gesetzt, gegründet. Die Verordnung über das Gerichtswesen legte den Grundstein für den Status des Obersten Gerichtshofs als einer höchsten Gerichtsinstanz.
Nach der Justiz- und Rechtsreform verfügt Belarus seit 2014 über ein einheitliches System von Gerichten der allgemeinen Gerichtsbarkeit, an dessen Spitze ein einziges oberstes Justizorgan, der Oberste Gerichtshof, steht. Die allgemeine Gerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut und umfasst 157 Gerichte, darunter der Oberste Gerichtshof, die regionalen und städtischen Gerichte, die regionalen und städtischen Wirtschaftsgerichte sowie 142 Kreis- und Stadtgerichte.