
MINSK, 6. Februar (BelTA) – Heute fand ein Arbeitstreffen zwischen dem belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko und dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts Walentin Sukalo statt.
Das Staatsoberhaupt wollte wissen, wie es um das belarussische Justizsystem bestellt ist und wie die Reform des Justizwesens vorangeht. Das ist angesichts der angenommenen Verfassungsänderungen besonders wichtig.
Walentin Sukalo erzählte dem Präsidenten über die Einrichtung einer Sonderkommission für straffällige Rückkehrwillige, also für jene Belarussen, die eine Straftat begangen haben und jetzt aus dem Ausland zurückkehren wollen.
In diesem Jahr feiert das Oberste Gericht das 100-jährige Bestehen. Alexander Lukaschenko fragte Walentin Sukalo, was er über die Rechtsreform im Zusammenhang mit dem neuen Verfassungsstatus der Allbelarussischen Volksversammlung denkt.
Alexander Lukaschenko fragte Walentin Sukalo, ob der Staat in Puncto Gerichtsreform irgendwelche Fehler zugelassen hat. „Wie sollen das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht jetzt funktionieren, wo sie laut der erneuerten Verfassung mehr Unabhängigkeit erhalten?“ fragte er.
Der Staatschef wollte auch wissen, wie das Oberste Gericht das Institut der Berufung entwickelt und wie es Erfahrungen der Wirtschaftsgerichte nutzt.
Ein weiteres Thema war die Arbeit mit den Belarussen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Die Generalstaatsanwaltschaft ist gerade dabei, eine Sonderkommission einzurichten, um sich damit zu befassen. Der Staatschef fragte, wie diese Aufgaben vom belarussischen Gerichtssystem aufgefangen werden können
Der Präsident erkundigte sich auch nach dem Stand der Gerichtsverfahren in den Fällen, die unter seiner Kontrolle stehen.
Walentin Sukalo sagte, das Justizsystem komme mit allen vor ihm stehenden Aufgaben zurecht. „Wir reagieren gelassen auf alle Herausforderungen und Bedrohungen. Gleichzeitig wird sie weiter verbessert und reformiert. Die ersten Ergebnisse der durchgeführten Reformen sind bereits sichtbar. Es ist ein Glücksfall, dass die Justizreform zeitlich mit der Verfassungsreform zusammenfiel. Wir haben die dritte Stufe der Justizreform abgeschlossen, und das war nur die Verfassungsreform. Und sie wurde auf höchster Verfassungsebene verankert“, sagte der Vorsitzende des Obersten Gerichts.